Die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung läuft und auch bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen drängt die Zeit. Welche Fristen und Neuerungen sonst noch im September wichtig sind – ein Überblick. Frist für Steuererklärung für 2023 Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und nicht von einem Steuerberater betreut wird, muss dies bis zum 2. September tun. Die Eingabe des Steuerportals Elster, dargestellt auf einem Computerbildschirm. Foto: Bernd Weißbrod/dpa Organspenderklärung über Krankenkassen-App Das Abgeben einer Organspenderklärung wird einfacher: Bis 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abgeben. Bereits seit März können Freiwillige Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen. Wahlen in drei Bundesländern In Deutschland werden am 1. September die Landtage