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Namensanpassung und Tierschutz-Drohnen: Was sich im November ändert

Im November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung ist. Was sich sonst noch im kommenden Monat ändert – ein Überblick. Selbstbestimmungsgesetz Der Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab 1. November bei Standesämtern ändern. Es reicht dann eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Die Anmeldung erfordert eine dreimonatige Frist – seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden. Ein Schild weist am Rathaus der Stadt Potsdam auf den Bereich Bürgerservice mit Standesamt, Staatsangehörigkeitsbehörde, Namensänderungsbehörde und Auslandsbeglaubigungen hin. Archivfoto: Jens Kalaene/dpa Neue Präsidentin des Bundesrats Am 1. November wechselt die Bundesratspräsidentschaft. Die saarländische Ministerpräsidentin ...