Wer glaubt, dass seine Urlaubsfotos oder privaten Schnappschüsse auf Facebook und Instagram noch ihm ganz allein gehören, wurde in den letzten Monaten eines Besseren belehrt. Während in Deutschland gerade eine massive Verbandsklage gegen den Meta-Konzern anläuft, haben internationale Gerichte bereits Fakten geschaffen, die für Urheber und Datenschützer bitter schmecken. Der Konzern hat den „Kampf um die Bilder“ strategisch fast schon gewonnen, weil die Justiz – besonders in den USA – der Technologie den Vorzug vor dem klassischen Urheberrecht gibt. Erst kürzlich bestätigten US-Richter in richtungsweisenden Urteilen, dass das Training von KI-Modellen mit öffentlich zugänglichen Daten unter das „Fair Use“-Prinzip fällt. Das bedeutet: Meta darf deine Werke „transformieren“, um daraus etwas Neues zu schaffen, ohne dich um Erlaubnis zu fragen oder dich zu bezahlen. In Deutschland versucht die Verbraucherhilfe nun mit einer Sammelklage das Ruder rumzureißen. Hier geht es vor allem um den Vor...