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Bundesnetzagentur eröffnet erstmals Bußgeldverfahren gegen Handynetzbetreiber

Wegen Schwächen im Mobilfunk geht die Bundesnetzagentur erstmals mit Bußgeldverfahren gegen Deutschlands Handynetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone vor. Man habe dies «wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen» getan, heißt es in einem Schreiben der Behörde, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Verfahren, das im September eröffnet wurde, war öffentlich bisher nicht bekannt. Die Firmen können nun Stellungnahmen abgeben. Entschieden wird im kommenden Jahr. In separaten, zeitgleich eingeleiteten Verfahren drohen den Unternehmen zudem sogenannte Zwangsgelder. Die Netzbetreiber sind der Ansicht, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel: Dort, wo der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war - etwa weil niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann - gilt die Auflage auch ohne Netz als erfüllt. Allerdi...