Das Landgericht Frankfurt hat Apple untersagt, seine Smartwatches weiterhin als CO2-neutral zu bewerben. Das Gericht folgte einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und bewertete die Werbung als irreführend. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 3-06 O 8/24 ist noch nicht rechtskräftig. Apple kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Dennoch gilt das Verbot ab sofort, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte: «Das Urteil gilt sofort.» Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro angezeigtem Fall. Apples CO2-neutrale Smartwatch-Werbung Seit 2023 bewirbt Apple drei seiner Smartwatch-Modelle als «unser erstes Co2 neutrales Produkt». In den Anzeigen erklärt der Konzern, die große Masse der Emissionen werde bereits bei Herstellung und Transport vermieden und ein «kleiner Rest» über naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen. Die DUH sieht in diesen Aussagen «dreistes Greenwashing» und legte erfolgreich Klage wegen irref...