Rein ins Privatleben: Viele Beschäftigte freuen sich nach der Arbeit auf den Feierabend, aufs Wochenende oder auf den Urlaub. Doch immer wieder kommt es vor, dass sie dabei vom Joballtag eingeholt werden, weil Anrufe oder Mails aus der Firma kommen. Was gilt da eigentlich rechtlich? Wann müssen Beschäftigte in ihrer freien Zeit erreichbar sein? Ein Überblick. Müssen Beschäftigte im Feierabend und am Wochenende erreichbar sein? Generell müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in ihrer Arbeitszeit für den Arbeitgeber ansprechbar sein. Es gibt aber Ausnahmen . Der Klassiker: die Rufbereitschaft . Hier müssen Beschäftigte erreichbar sein und sich bereithalten, um die Arbeit aufzunehmen, entweder von zu Hause aus oder vor Ort. Ist das schon wieder die Chefin? Grundsätzlich müssen Beschäftigte in ihrer Freizeit nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa Es gibt weitere Situationen, in denen Arbeitnehmer außerha...