Die Deutsche Bahn muss ihre Sparpreis-Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Staatsunternehmen untersagt, günstige Fahrkarten davon abhängig zu machen, dass Kunden eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben. Von Oktober 2023 bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 hatte die Bahn diese Daten selbst dann verlangt, wenn Kunden am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten. Das elektronische Ticket wurde anschließend an die entsprechende Adresse versendet. Verbraucherschützer klagen erfolgreich Gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfolgreich geklagt. Die Verbraucher hätten hier keine «echte oder freie Wahl» gehabt, entschied der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt rechtskräftig. Das Ticket selbst diene lediglich dem Nachweis der Bezahlung des Beförderungsvertrags. Dafür könnten Privatpersonen nicht gezwungen werden, ihre Daten preiszugeben, so das Gericht. Bahn ändert Verfahren bereits Die Bahn hat nach eigenen Ang...