Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden: Versandapotheken aus dem EU-Ausland durften deutschen Kunden vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Die bis Ende 2020 geltenden deutschen Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung seien für diese Apotheken nicht anzuwenden gewesen. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der EU-Warenverkehrsfreiheit. Die deutschen Preisbindungsregeln hätten gegen diese fundamentale EU-Regel verstoßen. Der erste Zivilsenat sah daher keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. DocMorris kündigt sofortige Boni an Das Unternehmen DocMorris reagierte umgehend auf das Urteil. Dessen Tochter Tanimis Pharma war in dem Fall betroffen gewesen. Konzernchef Walter Hess kündigte an, Kunden ab sofort wieder einen finanziellen Bonus zu gewähren. «Wir haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun», sagte Hess laut Mitteilung. Die durchschnittliche ...