Wer ist ein Anlieger? Vor dieser Frage stehen Autofahrer und Biker immer wieder. Manche fahren durch und sagen scherzhaft: «Ich habe ja ein Anliegen.» Doch das kann teuer werden. Bleibt die Frage: Für wen gilt der Begriff denn nun? Gesetzlich definiert ist das nicht, erklärt der ADAC. Doch laut Rechtsprechung gelte: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Konkrete Beispiele Ganz praktisch heißt das: Das Schild «Anlieger frei» darfst du in Anspruch nehmen, wenn du ... ... in der von dem Verkehrsschild bestimmten Sperrzone wohnst oder dort jemanden besuchen willst . Dafür reicht auch eine Besuchsabsicht – ob derjenige zu Hause ist, ist egal. Auch unerwünschte Besucher wie Gerichtsvollzieher dürfen einfahren. ... einen Termin in der gesperrten Straße hast, etwa bei einem Arzt oder einer Anwältin - oder als Handwerker bei einem Anwohner. ... in der Straße selbst einkaufen oder...