Die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung läuft und auch bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen drängt die Zeit. Welche Fristen und Neuerungen sonst noch im September wichtig sind – ein Überblick.
Frist für Steuererklärung für 2023
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und nicht von einem Steuerberater betreut wird, muss dies bis zum 2. September tun.
Die Eingabe des Steuerportals Elster, dargestellt auf einem Computerbildschirm. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Organspenderklärung über Krankenkassen-App
Das Abgeben einer Organspenderklärung wird einfacher: Bis 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abgeben. Bereits seit März können Freiwillige Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.
Wahlen in drei Bundesländern
In Deutschland werden am 1. September die Landtage in Sachsen und Thüringen neu gewählt. Am 22. September wird in Brandenburg gewählt.
Reservierungspflicht bei Auslands-Zügen endet
Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte ausnahmsweise auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung – das ist nun vorbei. Die temporäre Pflicht, einen festen Sitzplatz zu buchen, endet zum 1. September.
Die Bahn hatte die Vorgabe aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage wegen der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt. Nur die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich gilt noch bis einschließlich 5. Oktober.
Frist für Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen
Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September einreichen. Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.
Belege für Heizungsförderung
Planmäßig ab Ende September kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital.
Zu den Ersten, die den Antrag im Februar stellen durften, gehören Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt, laut einer Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW voraussichtlich erstmals Ende Oktober.
Bundestag kommt wieder zusammen
Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen. Die traditionelle Haushaltswoche steht an – ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte. Quelle: dpa
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Kommentar