Ab dem 1. September 2026 kann man sich bei Spotify nicht mehr mit Benutzername und Passwort anmelden. Nur noch E-Mail, oder über verknüpfte Konten wie Google, Apple oder Facebook. Wer sich bisher ausschließlich mit seinem Nutzernamen einloggt, und das tun noch immer viele, besonders Nutzer mit alten Accounts, muss rechtzeitig umstellen. JZ-Überblick (Kurz und knackig): Ab 1. September 2026 : Spotify schafft die Anmeldung mit Benutzername + Passwort ab. Login funktioniert dann nur noch mit E‑Mail + Passwort oder über Google/Apple/Facebook‑Konten . Wer aktuell nur den Benutzernamen nutzt, muss bis zum Stichtag eine gültige E‑Mail hinterlegen . Playlists, Musik und Abo bleiben unverändert, es geht nur um die Art der Anmeldung . Wer seine E‑Mail nicht rechtzeitig prüft oder aktualisiert, kann sich ab September nicht mehr einloggen und muss den Support kontaktieren. Login‑Umstellung: Spotify schafft die Anmeldung per Benutzername ab, künftig funktioniert der Zugang nur noch über E‑Mai...
Seit dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland eine Pflicht, die so simpel klingt, dass man sich fragt, warum sie zwanzig Jahre auf sich warten ließ: Wer online Verträge mit Widerrufsrecht anbietet, muss einen gut sichtbaren, klar beschrifteten Widerrufsbutton einbinden. Nicht irgendwo im Impressum. Nicht hinter drei Menüebenen. Leicht zugänglich, ständig verfügbar, unmissverständlich beschriftet. JZ-Überblick (Kurz und knackig): Seit heute (19. Juni 2026) gilt in Deutschland der verpflichtende „Widerrufsbutton“ für alle Online‑Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht. Unternehmen müssen eine gut sichtbare, eindeutig beschriftete Schaltfläche („Vertrag widerrufen“ / „Widerruf erklären“) bereitstellen. Ziel ist, dass Verbraucher genauso einfach widerrufen können, wie sie online Verträge abschließen . Der Button führt zu einer Widerrufsseite , auf der nur wenige Pflichtangaben abgefragt werden dürfen (Name, Vertragsidentifikation, Kontaktweg). Die Pflicht setzt eine EU‑Richtlinie um und i...