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Amazon verliert vor Gericht: Prime-Kunden können 66 Euro fordern

Das Landgericht München I hat Amazon einen Riegel vorgeschoben: Der Online-Riese darf Kunden nicht einfach Werbung aufzwängen. Das Gericht entschied, dass die einseitige Einführung von Werbung bei Prime Video im Februar 2024 rechtswidrig war. Amazon hatte Kunden per E-Mail informiert, entweder Werbung zu akzeptieren oder 2,99 Euro extra pro Monat für werbefreies Streaming zu zahlen.

Das Urteil (Az.: 33 O 3266/24) ist eindeutig: Weder die Nutzungsbedingungen von Amazon noch das Gesetz erlauben eine solche einseitige Vertragsänderung. Das Gericht stellte fest, dass ein werbefreies Programm Vertragsgegenstand war. Die E-Mail, mit der Amazon die Änderung ankündigte, war irreführend. Amazon muss nun seine Kunden über die Korrektur informieren.



Sammelklage läuft bereits

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bereits im Frühjahr 2024 eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Betroffene Kunden können sich kostenlos anschließen und Schadensersatz fordern. Die potenzielle Entschädigung liegt bei knapp 66 Euro – berechnet aus 2,99 Euro für 22 Monate seit Februar 2024. Die Teilnahme erfolgt durch Registrierung beim Bundesjustizamt im Klageregister.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der als Kläger auftritt, will mit dem Verfahren verhindern, dass Amazon künftig ähnliche Änderungsversuche unternimmt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Amazon widerspricht dem Urteil

Amazon kündigte an, das Urteil zu prüfen. Ein Sprecher erklärte: «Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden.» Das Unternehmen betonte: «Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert.»

Weitere Sammelklage wegen Preiserhöhung

Parallel läuft eine zweite Sammelklage: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Anfang Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eine Klage gegen die Prime-Preiserhöhung vom Herbst 2022 eingereicht. Für diese separate Klage ist eine eigene Registrierung erforderlich. Interessierte können sich auf der Website der Verbraucherzentrale für einen Newsletter anmelden, um informiert zu werden, sobald das Klageregister eröffnet wird.





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