Auch wenn es beispielsweise in Rom oder Athen gerade kaum auszuhalten ist: Das Recht, wegen großer Hitze eine gebuchte Reise gegen volle oder anteilige Rückzahlung zu stornieren oder abzubrechen, haben Urlauberinnen und Urlauber nicht, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.
Im Sinne einer Mängelgewährleistung müsse man dem Reiseveranstalter sagen können, er habe irgendeinen Fehler gemacht, erläutert Degott: «Irgendwas hat nicht funktioniert und deswegen ist die Fortsetzung oder der Antritt der Reise unzumutbar.» Das werde man allein aufgrund der Wetterbedingungen aber nicht sagen können.
Menschen kühlen sich bei heißen Temperaturen am Strand von Arenal ab. Foto: Clara Margais/dpa
Wenn die Klimaanlage streikt
Was ist mit der Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittskostenversicherung greift in einer Hitzesituation übrigens auch nicht per se, sagt Degott. Diese decke nur plötzliche schwere Erkrankungen ab. Habe jemand beispielsweise einfach einen hohen Blutdruck und vertrage die Hitze nicht gut, sei das sicherlich keine plötzliche schwere Erkrankung. «Da muss schon vieles extrem zusammenkommen.» Erst dann könne man probieren, entstandene Stornokosten auf diesem Weg zurückzuerhalten. Quelle:Upday
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