Nach und nach müssen die Kinder in verschiedenen Bundesländern zurück in die Schule, und der «Tatort» kommt mit neuen Folgen aus der Sommerpause. Was sich im August sonst noch ändert - ein Überblick:
Frist für Steuererklärung 2021 läuft aus
Leidensthema Steuererklärung: Normalerweise gilt, dass wer sich bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein Hilfe holt, die Erklärung bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres abgeben muss. Wegen der Corona-Pandemie gab es einen Aufschub, aber die Frist für das Steuerjahr 2021 läuft zum 31. August aus.
Kindergrundsicherung
Bahnstrecke zwischen Düsseldorf und Wuppertal wieder frei
Sechs Wochen lang ging wegen Bauarbeiten nichts mehr auf der wichtigen Bahnstrecke zwischen Düsseldorf und Wuppertal. Bereits zum dritten Mal innerhalb weniger Jahre wurde die Verbindung für die Dauer der NRW-Sommerferien gesperrt. Am 4. August will die Bahn das Teilstück dann wieder freigeben.
Sommerferien enden
Die Schule beginnt allmählich wieder, als erstes für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen. Hier startet die neue Unterrichtszeit am 7. August. Als letzte kehren die Kinder und Jugendlichen in Bayern in die Schulen zurück, für sie ist erst im kommenden Monat - ab dem 12. September wieder frühes Aufstehen angesagt.
Tatort kommt mit neuen Folgen zurück
Bei Deutschlands populärster TV-Reihe endet die zehnwöchige Sommerpause, und zwar voraussichtlich am 27. August: Dann soll es in der ARD wieder einen «Tatort» zu sehen geben.
Bundesliga
Fußballfans können ab dem 18. August wieder mitfiebern: Dann beginnt die neue Saison der Bundesliga mit dem Spiel zwischen Werder Bremen und Bayern München (20.30 Uhr).
Hamburg: Ausrangierte Leuchtstoffröhren liegen auf dem Recyclinghof Bahrenfeld. Foto: picture alliance / dpa
Aus für Leuchtstoffröhren
Quecksilber ist schon lange in Elektronikgeräten verboten, Ausnahmen galten bislang aber für Leuchtstoffröhren. Die Modelle T5 und T8 dürfen ab dem 25. August nicht mehr hergestellt werden. Quecksilber ist giftig und gesundheitsschädlich. Lagerware darf aber weiter verkauft werden. Verbraucher, die Leuchtstoffröhren noch im Keller haben, dürfen diese weiter benutzen.Quelle:Upday
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