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Gericht stoppt Apple-Werbung für CO2-neutrale Watch

Das Landgericht Frankfurt hat Apple untersagt, seine Smartwatches weiterhin als CO2-neutral zu bewerben. Das Gericht folgte einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und bewertete die Werbung als irreführend. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 3-06 O 8/24 ist noch nicht rechtskräftig.

Apple kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Dennoch gilt das Verbot ab sofort, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte: «Das Urteil gilt sofort.» Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro angezeigtem Fall.

Apples CO2-neutrale Smartwatch-Werbung

Seit 2023 bewirbt Apple drei seiner Smartwatch-Modelle als «unser erstes Co2 neutrales Produkt». In den Anzeigen erklärt der Konzern, die große Masse der Emissionen werde bereits bei Herstellung und Transport vermieden und ein «kleiner Rest» über naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen.

Die DUH sieht in diesen Aussagen «dreistes Greenwashing» und legte erfolgreich Klage wegen irreführender Werbung ein. «Es geht um Eukalyptus-Plantagen, die im Jahr 2029 abgeholzt werden und keine ausreichenden Folgeverträge existieren», erklärte DUH-Anwalt Remo Klinger.

Zweifel an Kompensationsprojekten


Das Gericht äußerte bereits bei der ersten Verhandlung im Juni Bedenken gegen einzelne Apple-Kompensationsprojekte. Apple räumte ein, dass bei einem Aufforstungsprojekt in Paraguay nur 25 Prozent der Fläche langfristig gesichert sind. Laut Urteil sind 75 Prozent der Anbaufläche nur bis 2029 gepachtet.

Das Gericht erwartet hingegen, dass Verbraucher einen Zeitraum bis 2050 voraussetzen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert: «Es fußt auf einem CO2-Ablasshandel mit einem untauglichen Kompensationsprojekt.» Mit dem Versprechen der CO2-Neutralität habe Apple Verbraucher getäuscht.

Apples Reaktion und Zukunftspläne

Apple sieht sich trotz der Niederlage grundsätzlich in seinem «strengen Ansatz zur CO2-Neutralität» bestätigt. Der Konzern bleibe fest entschlossen, weiter Emissionen zu reduzieren durch branchenführende Innovationen in sauberer Energie und kohlenstoffarmen Designs. Apple plant, die gesamte Lieferkette bis 2030 CO2-neutral zu gestalten.

Das Unternehmen kündigte an, ab September 2026 keine Angaben wie «CO2-neutral» oder «klimaneutral» mehr auf Verpackungen, in Anzeigen oder auf Produktseiten zu verwenden. In den Klimaschutzbemühungen werde man nicht nachlassen.

Logo-Entscheidung und neue EU-Regeln

In einem Punkt blieb die DUH-Klage erfolglos. Das eigens entworfene Logo «Carbon Neutral» werde von Kunden nicht als Gütesiegel, sondern als Erkennungszeichen verstanden, befanden die Richter.

Ab dem kommenden Jahr verbietet die EU ohnehin produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen außerhalb der eigentlichen Wertschöpfung beruhen. Die neue Rechtslage macht solche Werbeversprechen künftig grundsätzlich unzulässig. Quelle: dpa




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