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Verlustverkauf erlaubt: Aldi darf Kaffee unter Kosten verkaufen - Tchibo scheitert

Der Hamburger Kaffeeröster Tchibo ist auch in zweiter Instanz gegen Aldi Süd gescheitert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung ab und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Januar 2025. Aldi darf seine Eigenmarke Barissimo während Rabattaktionen weiterhin unter Herstellungskosten verkaufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Tchibo kann innerhalb eines Monats zum Bundesgerichtshof gehen.

Tchibo hatte dem Discounter vorgeworfen, seit Ende 2023 bestimmte Kaffeesorten mit Verlusten von zwei Euro pro Kilo und mehr zu verkaufen. Der Kaffeeröster sah darin unfaire Preispolitik, die dem Wettbewerb und Verbrauchern schade. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.



Arnd Liedtke, Tchibo-Sprecher, zeigte sich enttäuscht: «Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten.» Tchibo werde nun die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen, erklärte Liedtke. Aldi Süd wollte sich nicht zu dem Urteil äußern.

Steigende Rohkaffeepreise belasten Branche

Der Rechtsstreit fällt in eine schwierige Phase für Kaffeehändler und Röster. Die Rohkaffeepreise sind massiv gestiegen: Im Dezember kostete ein US-Pfund Rohkaffee (etwa 454 Gramm) durchschnittlich drei US-Dollar – im Februar 2024 waren es noch 1,82 US-Dollar. Laut Statistischem Bundesamt war Bohnenkaffee im Dezember fast 55 Prozent teurer als 2020 und mehr als 21 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.

Tchibo hat bereits im Februar 2025 die Preise erhöht und plant eine weitere Anhebung in der kommenden Woche. Deutschland ist mit mehr als 900 Röstereien einer der größten Kaffeemärkte weltweit. Jährlich werden mehr als eine Million Tonnen Rohkaffee importiert, der Pro-Kopf-Konsum liegt bei durchschnittlich 163 Litern.

Kartellrecht erlaubt Mischkalkulation

Der Kartellrechtler Jens-Uwe Franck, Professor an der Universität Mannheim, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als «juristisch sauber begründet». Er erklärte: «Generell gilt, dass das Kartellrecht auch marktstarken Einzelhändlern eine Mischkalkulation gestattet, bei der sie darauf setzen, einzelne Produkte zu Werbezwecken mit Verlust zu verkaufen.»

Franck ordnete den Fall in einen größeren Kontext ein: «Der Fall illustriert, wie Lebensmittelketten Markenhersteller unter Druck setzen, indem sie Eigenmarken am Markt positionieren und sogar selbst in die Produktion einsteigen.» Aldi Süd produziert seinen Kaffee über die Tochtergesellschaft New Coffee.

Einen ähnlichen Fall hatte der Bundesgerichtshof bereits 2002 entschieden. Damals untersagte das Kartellgericht dem US-Einzelhandelskonzern Walmart, Zucker-Raffinade und Würfelzucker unter Einkaufspreisen anzubieten. Die Begründung: Walmarts damalige Marktmacht in Deutschland hätte kleinere und mittlere Konkurrenten benachteiligt.





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