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Funklöcher ade? Bund verpflichtet Betreiber zum Ausbau der Handynetze

Die Handynetze sollen nach dem Willen der Bundesnetzagentur Anfang 2030 fast die komplette Fläche Deutschlands umfassen und Funklöcher somit weitgehend Geschichte sein. Behördenchef Klaus Müller stellte am Montag in Berlin ein Regelwerk vor, dem zufolge die Netzbetreiber Deutsche Telekom, O2 Telefónica und Vodafone 2030 jeweils 99,5 Prozent der Fläche mit einer Download-Rate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgen müssen.

Deutliche Verschärfung der bisherigen Auflagen

Es wäre die erste Flächenauflage und somit eine Verschärfung der bislang üblichen staatlichen Handynetz-Ausbaupflichten. Bisher bezogen sich solche Auflagen auf Haushalte und nicht auf die Fläche – dadurch fielen dünn besiedelte Gegenden in der Statistik kaum ins Gewicht. Das soll sich künftig ändern.

Arbeiter stehen auf einem Hubsteiger und arbeiten an einem Mobilfunkmasten auf einem Hausdach in der Münchner Innenstadt. Foto: Sven Hoppe/dpa

Arbeiter stehen auf einem Hubsteiger und arbeiten an einem Mobilfunkmasten auf einem Hausdach in der Münchner Innenstadt. Foto: Sven Hoppe/dpa

Behördenchef Klaus Müller betonte die Bedeutung von besseren Handynetzen auf dem Land. Die Auflagen seien ambitioniert, aber angemessen, sagte er. Laut Bundesnetzagentur sind schon jetzt im Schnitt etwas weniger als 99 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde versorgt.

Branche zweifelt an der Realisierbarkeit der Ziele

In Branchenkreisen wurden aber Zweifel laut: Tatsächlich sei eine deutlich größere Fläche Deutschlands mit keinem ernst zu nehmenden Mobilfunk versorgt. Je nach Mess-Parametern fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Laut Webseite der Netzagentur deckte die Deutsche Telekom Anfang dieses Jahres 91,6 Prozent der Fläche mit 4G-Mobilfunk ab, Vodafone erreichte 91,3 Prozent und O2 86,4 Prozent.

Im Gegenzug für den fast flächendeckenden Ausbau sollen Nutzungsrechte, welche die Netzbetreiber Deutsche Telekom, O2 und Vodafone derzeit an bestimmten Frequenzen halten, um fünf Jahre verlängert werden. Müller stellte das Regelwerk, das noch weitere Auflagen enthält, als Entwurfsfassung vor, der finale Beschluss soll im Herbst erfolgen.  Quelle: dpa



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