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Aldi Süd scheitert erneut mit Rabatttrick vor Gericht

Aldi Süd hat erneut einen Rechtsstreit um Preiswerbung verloren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die bloße Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung Kunden in die Irre führt. Händler müssen beim Bewerben von Rabatten klar den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage ausweisen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen den Discounter geklagt.

Das Gericht wies die Berufung von Aldi Süd ab, ließ aber eine Revision zu. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Discounter könnte den Fall nun vor den Bundesgerichtshof bringen.



Streitfall: Energy-Drink-Werbung

Konkret ging es um eine Werbeanzeige von Aldi Süd. Der Discounter hatte einen Energy-Drink für 99 Cent angeboten und mit 23 Prozent Rabatt geworben. Als Vergleich war eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung von 1,29 Euro angegeben.

Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Rabatte vom niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage berechnet werden müssen. Die bloße Angabe einer Herstellerempfehlung reicht nicht aus. Oft bleibt unklar, ob der beworbene Preis jemals tatsächlich vom Händler verlangt wurde.

Weitere Verfahren laufen

Aldi Süd ist nicht der einzige betroffene Händler. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte bereits im März erfolgreich gegen Lidl wegen ähnlicher Preisvergleiche geklagt. Aktuell laufen weitere Verfahren gegen Amazon, Penny, Mediamarkt-Saturn und Otto.

Bereits im April war Aldi Süd in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert. Im Oktober 2024 verlor der Discounter einen weiteren ähnlichen Fall vor demselben Gericht. Damals bezogen sich Rabattangaben auf den letzten Verkaufspreis, der niedrigste Preis der letzten 30 Tage stand nur im Kleingedruckten.

Reaktionen der Beteiligten

Aldi Süd erklärte auf Anfrage: «Aldi Süd respektiert die Entscheidung des OLG Düsseldorf und begrüßt die Zulassung der Revision.» Das Unternehmen werde die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden.

Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zeigte sich zufrieden: «Wir sind froh, dass das Gericht dieser Preistrickserei nun einen Riegel vorgeschoben hat.»

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte wegweisend für den Einzelhandel werden. Die Preisangabenverordnung soll verhindern, dass Händler vor Rabattaktionen Preise künstlich erhöhen und dadurch täuschende Preisnachlässe vorgaukeln.





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