Die EU hat sich auf neue Regeln für Zahlungsdienste geeinigt. Verbraucher sollen künftig besser vor Online-Betrug und versteckten Gebühren geschützt werden – und können Bargeld im Supermarkt abheben, ohne etwas kaufen zu müssen.
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich auf die neuen Vorgaben. Beide Institutionen müssen die Einigung noch formell annehmen, bevor die Regeln in Kraft treten können.
Bargeld ohne Einkauf
Einzelhändler sollen künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen – ohne dass Kunden etwas kaufen müssen. Die Regelung zielt vor allem auf Menschen in ländlichen Gebieten, die keine Geldautomaten in der Nähe haben.
Alle Gebühren müssen künftig transparent angezeigt werden, bevor eine Kartenzahlung oder Bargeldabhebung erfolgt. Dies betrifft beispielsweise Wechselkurskosten oder Gebühren an Geldautomaten.
Strengere Betrugskontrollen
Um Betrug zu erschweren, müssen Zahlungsdienstleister wie Banken künftig prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Bei bestimmten Zahlungen ist dies bereits der Fall.
Versagen Anbieter bei der Betrugsprävention, können sie für die Verluste der Kunden haftbar gemacht werden.
Erstattung bei Identitätsbetrug
Im Fokus steht auch Identitätsbetrug – wenn Betrüger sich als Mitarbeiter einer Bank oder eines anderen Zahlungsdienstleisters ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet.
Auch Online-Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen: Sie haften künftig gegenüber Banken, die betrogene Kunden entschädigt haben – sofern sie über betrügerische Inhalte informiert wurden und diese nicht entfernt haben.
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