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Software und KI fallen künftig unter Produkthaftung

Das Bundesjustizministerium plant eine umfassende Reform der Produkthaftung. Ein neuer Gesetzentwurf soll es Verbrauchern künftig erheblich erleichtern, bei fehlerhaften Produkten Schadenersatz zu fordern.

Erstmals sollen auch Schäden durch fehlerhafte Software, Updates und Künstliche Intelligenz unter die Produkthaftung fallen. Dies markiert eine wichtige Anpassung an die zunehmende Digitalisierung des Alltags.



Ausnahme für Open-Source-Software

Open-Source-Software bleibt von den neuen Regelungen ausgenommen, sofern sie «außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird». Auch verbundene digitale Dienste wie Verkehrsdaten für autonome Fahrzeuge werden künftig in die Haftung einbezogen.

Der Entwurf setzt eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht um. Die Länder und betroffenen Verbände können nun zu dem Vorhaben Stellung nehmen.

Schutz bei Online-Käufen

Besonders bei Online-Käufen sollen Verbraucher besser geschützt werden. Wenn Hersteller außerhalb der EU schwer greifbar sind, können künftig auch Lieferanten und Importeure zur Haftung herangezogen werden.

Auch Online-Plattformen können in die Pflicht genommen werden, wenn Kunden aufgrund der Darstellung davon ausgehen können, dass das Produkt von der Plattform selbst stammt. Dies betrifft vor allem Marktplätze, die als Verkäufer auftreten.

Neue Regeln für Upcycling

Bei sogenannten Upcycling-Produkten geht die Haftung auf denjenigen über, der das bereits gebrauchte Produkt umgestaltet hat. Diese Klarstellung soll Rechtssicherheit bei der wachsenden Kreislaufwirtschaft schaffen.

Unternehmen müssen auf Gerichtsanordnung künftig bestimmte Beweismittel offenlegen. Das Justizministerium betont jedoch, dass Geschäftsgeheimnisse weiterhin effektiv geschützt bleiben. Quelle: dpa





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