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Giftiges Spielzeug: EU einigt sich auf neue Regeln

Glitzernde Einhörner, sprechende Puppen oder ferngesteuerte Roboter: Spielzeuge sind für Kinder mehr als nur Zeitvertreib – sie regen die Fantasie an, begleiten durchs Aufwachsen und sollen vor allem eines sein: sicher. Doch längst nicht jedes Produkt hält, was es verspricht. Besonders beim Onlinekauf oder bei Importen aus Drittstaaten tauchen immer wieder problematische Spielzeuge auf. Nun soll in der EU nachgeschärft werden. Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten erzielten eine vorläufige Einigung auf neue Regeln – mit strengeren Vorgaben für Hersteller, mehr Transparenz bei Inhaltsstoffen und einem digitalen Produktpass.

Warum braucht es neue Regeln für Spielzeug?

Viele Eltern achten beim Kauf auf Qualität und Sicherheit – doch längst nicht jedes Spielzeug ist unbedenklich. Die bisherige EU-Richtlinie von 2009 hat zwar hohe Standards gesetzt, kam aber bei Onlinekäufen und Chemikalien an ihre Grenzen. Die neuen Regeln sollen nun bestehende Lücken schließen und für mehr Kontrolle sorgen.

Ein Kind spielt im Sandkasten einer Kita. Foto: Christoph Soeder/dpa
Ein Kind spielt im Sandkasten einer Kita. Foto: Christoph Soeder/dpa

Wie soll das konkret funktionieren?

Ein Kern der Reform ist ein digitaler Produktpass, der für jedes Spielzeug vorgeschrieben werden soll, das in der EU verkauft wird. Er funktioniert wie eine Art Sicherheits-Steckbrief. Darin stehen Sicherheitsinformationen und Warnhinweise – abrufbar etwa über einen QR-Code. Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Zollbehörden sollen so leichter prüfen können, ob Spielzeug den Vorgaben entspricht.


Welche Regeln gelten künftig für Chemikalien?

Schon heute sind Stoffe verboten, die etwa krebserregend oder fortpflanzungsschädigend sind. Neu ist: Auch sogenannte endokrine Disruptoren (die das Hormonsystem beeinflussen) sowie Chemikalien, die das Nerven-, Atem- oder Immunsystem schädigen können, werden künftig verboten. Auch bei besonders bedenklichen Stoffgruppen werden die Regeln verschärft. Darunter fallen etwa PFAS – sogenannte Ewigkeitschemikalien, die sich kaum abbauen und sich im Körper oder in der Umwelt anreichern können. Ausnahmen soll es für Spielzeugkomponenten geben, die für elektronische oder elektrische Funktionen erforderlich sind und für Kinder völlig unzugänglich bleiben. Ziel ist es, Kinder langfristig besser vor Gesundheitsrisiken zu schützen.

Spielzeuge dürfen zudem künftig nicht mehr mit Biozidprodukten behandelt werden – außer sie sind ausdrücklich für die Nutzung im Freien gedacht. Allergieauslösende Duftstoffe sind künftig verboten, wenn Spielzeuge für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind und in den Mund genommen werden können. Viele Eltern machen sich Sorgen über Rückstände oder undeutlich deklarierte Inhaltsstoffe – hier soll es mehr Klarheit geben.

Gilt das auch für Online-Shops?

Ja. Plattformen wie Online-Marktplätze oder Händlerportale sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Sie müssen sicherstellen, dass dort nur konformes Spielzeug angeboten wird – auch von Dritthändlern. Nach Angaben des EU-Parlaments müssen beispielsweise Marktplätze ihre Plattformen so gestalten, dass Verkäufer Sicherheitshinweise und einen Link (etwa einen QR-Code) zum digitalen Produktpass vor Abschluss des Kaufs sichtbar anzeigen können.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Einigung zwischen Parlament und Mitgliedstaaten steht – sie muss nun noch von beiden Organen gebilligt und formell angenommen werden. Die neuen Regeln treten nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach gilt ein Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren, damit die Industrie die neuen Anforderungen wirksam umsetzen kann. Frühestens ab 2029 dürften die Vorschriften also greifen. Quelle: dpa




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