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Union will Mittel für Deutschlandticket nicht blockieren

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition zeichnet sich für Bahnfahrer nun doch Klarheit beim Deutschlandticket ab. Die Unionsfraktion im Bundestag signalisierte Zustimmung zu einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes, das die Finanzierung des beliebten Tickets sichern soll. Notwendige Beschlüsse würden aber erst nach der Vertrauensfrage von Kanzler Olaf Scholz (SPD) gefasst, sagte der stellvertretende Fraktionschef Ulrich Lange (CSU). Scholz' Minderheitsregierung kann Beschlüsse im Bundestag aktuell nur fassen, wenn sie Stimmen aus anderen Fraktionen für sich gewinnt.

Aktuell kostet das deutschlandweite Ticket für den Nah- und Regionalverkehr 49 Euro – ab dem kommenden Jahr soll es 58 Euro kosten. Dafür sollen Bund und Länder jeweils 1,5 Milliarden Euro geben.

Eine Hand hält ein Deutschlandticket. Foto: Boris Roessler/dpa

Eine Hand hält ein Deutschlandticket. Foto: Boris Roessler/dpa

In der Debatte geht es um die weitere Verwendung von Restmitteln des Bundes, die im Jahr 2023 nicht für das Deutschlandticket eingesetzt wurden. Diese sind nach Angaben aus Unionskreisen bisher gesperrt und könnten erst nach einer Änderung des sogenannten Regionalisierungsgesetzes freigegeben werden. Die Länder sollten das Geld für den öffentlichen Nahverkehr behalten und nutzen können, sagte Lange nun. «Damit ist das Deutschlandticket im Jahr 2025 gesichert.»

SPD: Politische Unruhen nicht auf dem Rücken der Bürger austragen

Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Isabel Cademartori, zeigte sich zufrieden. «Wir freuen uns darüber, dass die Union dem Druck nachgegeben hat und das Deutschlandticket nicht zum Spielball für politische Verhandlungen verkommen lässt», erklärte sie. Die Unruhen in Berlin würden nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen.

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne), der aktuell Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz ist, hatte zuvor gewarnt, wenn das Regionalisierungsgesetz nicht geändert würde, drohe eine Finanzierungslücke. Quelle: dpa







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