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ESC-Finale: Darf die Niederlande nach dem Ausschluss noch voten?

Nachdem der niederländische Kandidat Joost Klein offiziell vom Eurovision Song Contest (ESC) ausgeschlossen worden ist, ziehen die Veranstalter für den Ablauf des Finales Konsequenzen. «Alle Teilnehmer behalten ihre Nummer in der offiziellen Startreihenfolge. Es wird kein Lied an Position 5 geben», teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Samstag mit.

Bei der anstehenden Zuschauer-Abstimmung am Abend des Finales werden die Niederlande keine Punkte erhalten können. Die niederländischen Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen aber weiterhin für das große Finale abstimmen. Es darf nach ESC-Regeln nicht für das eigene Land gestimmt werden.

Leitungen für Song fünf werden gesperrt

Die EBU werde alle Telekommunikationspartner informieren, dass das Land nicht mehr teilnehme. Zudem sei vorgesehen, die Leitungen für Song fünf zu sperren. «Wir bitten darum, dass niemand versucht, für Song 5 zu stimmen. Sollte jemand versuchen, für Song 5 abzustimmen, werden seine Stimmen nicht gezählt», hieß es von der EBU. Es bestehe die Möglichkeit, dass den Zuschauern Gebühren in Rechnung gestellt werden.

Joost Klein aus den Niederlanden geht vor Beginn der Probe für das Finale des Eurovision Song Contest (ESC) 2024 in der Malmö Arena von der Bühne. Foto: Jens Büttner/dpa

Joost Klein aus den Niederlanden geht vor Beginn der Probe für das Finale des Eurovision Song Contest (ESC) 2024 in der Malmö Arena von der Bühne. Foto: Jens Büttner/dpa

Wegen eines Zwischenfalls nach dem Halbfinal-Auftritt am Donnerstagabend, der zu Polizeiermittlungen führte, wurde Klein am Samstag vom Wettbewerb ausgeschlossen. «Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht.

Während der Ermittlungen wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen», schrieb die EBU. Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 Liedern fortgesetzt.

Zuvor bereits von den Proben ausgeschlossen

Bereits am Freitag nahm Klein nicht an den zwei Durchlaufproben für das Finale teil. Bei der zweiten Generalprobe werden regelgemäß die Jury-Abstimmungen durchgeführt. Seine Performance wurde anhand seines Halbfinal-Auftritts bewertet. Jedes Land hat dabei eine Jury aus fünf Experten, die anhand der zweiten Final-Generalprobe entscheiden. Die Jury-Abstimmungen machen in der Regel etwa 50 Prozent der Endergebnisse aus.

Durch das Ausscheiden der Niederlande verändert sich auch einiges bei der bereits erfolgten Jury-Bewertung. Die Ergebnisse werden neu berechnet, sagte die EBU. Die Niederlande erhalten auch hier keine Punkte. Die Punkte rücken um einen Platz auf.

Niederländische Jury darf weiterhin mitentscheiden

Im Klartext heißt das: Wenn die Niederlande zum Beispiel von einer nationalen Jury in einem Land auf Platz 9 eingestuft wurden, ist das Lied auf Platz 10 jetzt auf Platz 9, das Lied auf Platz 11 ist jetzt auf Platz 10. Demnach sollen die Punkte neu berechnet werden.

Das Ergebnis der niederländischen Jury für die 25 Teilnehmerländer ist weiterhin gültig. Die Niederlande werden beim Finale nicht auf der Anzeigetafel erscheinen. Quelle: dpa



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