Doppelnamen haben ihre Anhänger und Gegner – seit dem 1. Mai ist ihre Entstehung jedoch deutlich leichter. Ab sofort gilt ein neues Namensrecht, nach dem Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen können. Bislang konnte nur ein Ehepartner dies tun.
Es gibt jedoch eine Einschränkung: «Zur Vermeidung von Namensketten wird die Anzahl der Einzelnamen, aus denen der neue Doppelname bestimmt werden kann, auf zwei beschränkt», heißt es bei der Bundesregierung. Damit wird es Wortungetüme wie Max und Erika Mustermann-Müller-Meier künftig nicht geben.
Ein frisch getrautes Brautpaar hält sich die Hände. Archivfoto: Patrick Pleul/dpa
Selbst wenn sich die Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind sogar automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.
Minderheiten wie Friesen und Sorben profitieren
Berücksichtigt werden zusätzlich die Traditionen der in Deutschland anerkannten Minderheiten – zum Beispiel der Wunsch der sorbischen Minderheit im Osten Deutschlands, den Familiennamen nach dem Geschlecht abzuwandeln. Der Nachname von Frauen wird dabei der Tradition gemäß um eine bestimmte Endung verlängert. Offiziell war dies bisher nicht möglich.
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