Für Mieter und Wohnungseigentümer soll es einfacher werden, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Der Bundesrat billigte entsprechende Gesetzesänderungen, die der Bundestag bereits beschlossen hatte. Die Zahl kleiner Balkonkraftwerke zur Erzeugung von Solarenergie hat zuletzt stark zugenommen.
Rechtlicher Anspruch auf Genehmigung
Konkret geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die sogenannten Steckersolargeräte werden in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.
Eine Solaranlage an einem Balkon in München. Foto: Sven Hoppe/dpa
Durch die Gesetzesnovelle wird es außerdem vereinfacht, regelmäßig stattfindende Wohnungseigentümerversammlungen per Videokonferenz abzuhalten. Künftig können die Eigentümer mit einer Dreiviertel-Mehrheit festlegen, dass das Treffen in rein virtueller Form durchgeführt wird. Das bisherige Vetorecht einzelner Eigentümer ist damit gestrichen.Quelle: dpa
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