Apple soll dem Bericht nach ursprünglich geplant haben, Apple Intelligence zusammen mit dem Start von iOS 18 und iPadOS 18 im September vorzustellen. Wie Bloomberg unter Berufung auf Insider berichtet, werden die KI-gestützten Funktionen stattdessen durch ein Software-Update eingeführt werden, das voraussichtlich erst ab Oktober 2024 angeboten wird und iOS 18.1 heißen soll.
Apple will sich dem Bericht nach mehr Zeit für Fehlerbehebungen und Verbesserungen nehmen, um ein ausgereifteres Produkt liefern zu können.
Trotzdem will Apple die Entwickler nicht bis Oktober im Unklaren über Apple Intelligence lassen. Dem Bericht nach sollen Teile von Apple Intelligence bereits in einer Entwickler-Beta enthalten sein, die noch in der letzten Juli-Woche oder Anfang August 2024 veröffentlicht werden soll. Diese Vorschau soll in Form von iOS 18.1 und iPadOS 18.1 bereitgestellt werden. Ob auch von MacOS eine Vorabversion mit Apple Intelligence erscheinen wird, ist ungewiss.
Einem früheren Bericht von Bloomberg zufolge will Apple in der EU zunächst gar keine Apple-Intelligence-Funktionen veröffentlichen. Apple ist offenbar der Ansicht, dass die Vorschriften des Digital Markets Acts (DMA) der Europäischen Union möglicherweise die Privatsphäre und die Sicherheit der Nutzer gefährden könnten. Die Haltung des Unternehmens lässt jedoch keine genauen Schlüsse zu, wie genau die DMA-Vorschriften solche Kompromisse erzwingen würden.
Hintergründe zum Digital Markets Act
Der Digital Markets Act zielt darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen auf dem digitalen Markt zu vereinheitlichen. Sie erlegt großen Technologieunternehmen Beschränkungen auf, um zu verhindern, dass diese den Wettbewerb behindern, ihre eigenen Dienste bevorzugen und die Datenportabilität einschränken.
Es ist nicht das erste Mal, dass Apple Vorschriften als Grund für die Einschränkung von Funktionen in der EU anführt. Anfang dieses Jahres strich das Unternehmen zunächst die Möglichkeit zum Hinzufügen von Web-Apps zum Startbildschirm in Europa und begründete dies mit den Digital-Markets-Act-Vorschriften. Diese Entscheidung wurde jedoch später aufgrund des sehr negativen Nutzerfeedbacks rückgängig gemacht. Quelle: golem
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