Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Lufthansa von der Pflicht befreit, Condor-Passagiere zu Vorzugskonditionen an das Drehkreuz Frankfurt zu bringen. Nach mehreren Entscheidungen im Eilverfahren entschied das Gericht nun auch in der Hauptsache zugunsten der Lufthansa.
Der zuständige Senat erklärte eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formalen Gründen für rechtswidrig (Az.: VI -Kart 7/22). Die Lufthansa hatte die über Jahre erbrachte Dienstleistung bereits Ende 2024 eingestellt.
Condor muss höhere Preise zahlen
Condor muss seitdem für seine Umsteiger höhere Preise für Lufthansa-Tickets zahlen und kann nicht mehr im gewohnten Maße über Sitzplatzkapazitäten verfügen. Die deutlich kleinere Fluggesellschaft hat als Reaktion darauf ihr eigenes Zubringernetz nach Frankfurt verstärkt.
Das Unternehmen teilte mit, man prüfe die Gerichtsentscheidung und nächste Schritte. Die Airline muss nun neue Wege finden, um ihre Passagiere kostengünstig nach Frankfurt zu transportieren.
Lufthansa zeigt sich zufrieden
Der Lufthansa-Konzern zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ein Sprecher erklärte: «Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig war. Die Lufthansa Group wird Condor - wie anderen Wettbewerbern auch - selbstverständlich weiterhin Zubringerflüge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur Verfügung stellen.»
Diese Interlining-Regelung bedeutet, dass Condor weiterhin Zubringerflüge nutzen kann, jedoch zu den gleichen Konditionen wie andere Wettbewerber. Die jahrelangen Sonderkonditionen sind damit endgültig Geschichte. Quelle: dpa
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