Direkt zum Hauptbereich

Videoüberwachung am Haus: Was du darfst – und was nicht

Was steckt hinter den scharrenden Geräuschen vor dem Haus? Ist es ein Waschbär, Fuchs oder Marder? Machen sich Einbrecher an der Haustür zu schaffen? 

Wer Klarheit haben möchte, was sich nachts oder während seiner Abwesenheit auf seinem Grundstück abspielt, kann eine Kamera aufhängen, die das Ganze aufzeichnet. Technisch ist das machbar. Aber rechtlich sind einer Videoüberwachung Grenzen gesetzt. Denn die Kameraüberwachung kann einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen. Was man dazu wissen muss.

Videoüberwachung an einem Haus. Foto: Robert Günther/dpa-tmn

Videoüberwachung an einem Haus. Foto: Robert Günther/dpa-tmn

Darf ein Eigentümer auf seinem eigenen Grundstück grundsätzlich eine Videokamera installieren?

«Solange die Kamera ausschließlich Vorgänge auf dem eigenen Grundstück aufzeichnet, darf der Eigentümer an jeder Stelle seines Grundstücks ein Gerät installieren», sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

In der Praxis sei das aber schwer zu realisieren, weil das Aufnahmefeld solcher Kameras oft in Nachbargrundstücke oder in den öffentlichen Raum hineinrage. «Diese Regionen dürfen Eigentümer jedoch nicht überwachen», so der Experte. Vorsicht sei sogar dann angebracht, wenn die Kamera wirklich nur das eigene Grundstück im Visier hat. «Dann muss der Eigentümer jeden Besucher darüber informieren, dass er videoüberwachtes Gelände betritt.»

Ist ein Hinweisschild also Pflicht?

Grundsätzlich hat jeder, der aufs Grundstück kommt, das Recht, Auskunft darüber zu erlangen, ob und wo eine Kamera aufzeichnet – zum Beispiel auch der Briefträger oder Paketbote. «Ein gut sichtbar angebrachtes Hinweisschild ist da schon praktisch», sagt Luisa Peitz vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Dürfen Mieter Kameras zur Überwachung nutzen?

Im Prinzip ja. «Vermieter können ihren Mietern die Nutzung von Videotechnik nicht verbieten. Aber der Mieter darf nur den Bereich überwachen, der ausschließlich ihm zur Nutzung überlassen ist», sagt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. «In einem Mehrfamilienhaus ist das die eigene Wohnung.» 

Das Treppenhaus, die Zuwegung, der Keller und andere Gemeinschaftsbereiche dürfen nicht überwacht werden. «Sogar ein Türspion, der eine Kamera eingebaut hat, kann problematisch sein. Es muss unter anderem ausgeschlossen sein, dass das Bild, das man zu sehen bekommt, aufgezeichnet wird», so Bosse.

Problematisch sind aber nicht nur nach außen gerichtete Videokameras. Viele Mieter nutzen smarte Technologien in ihren Wohnungen, die bestimmte Bereiche beobachten und filmen. So können sie aus der Ferne sehen, was Katze oder Hund daheim so treiben, ob der Staubsaugerroboter arbeitet oder die Rollladen heruntergefahren sind. Solche Aufnahmen in der eigenen Wohnung sind prinzipiell zulässig. Aber auch hier gilt: «Jeder, der die Wohnung betritt, muss wissen, dass er gefilmt werden könnte», sagt Luisa Peitz.

Müssen Mieter es hinnehmen, wenn Vermieter in Mehrfamilienhäusern Kameras anbringen – zum Beispiel, um Diebstählen im Hausflur oder im Fahrradkeller vorzubeugen?

«Mieter müssen es nicht ohne Weiteres akzeptieren, wenn der Vermieter Kameras anbringt», sagt Rolf Bosse. Der Vermieter dürfe sie ohnehin nur bei berechtigtem Interesse installieren – zum Beispiel, nachdem häufiger Einbrüche oder Vandalismusschäden vorgekommen sind.

«Oft sind Überwachungskameras von Mietern aber sogar gewollt, zum Beispiel, um Hauseingänge, Parkplätze oder Fahrradstellplätze zu beobachten», sagt Luisa Peitz. «Wichtig ist dabei immer: Installiert der Vermieter Kameras im, am oder vor dem Haus, müssen die Mieter und Dritte darauf hingewiesen werden.»

Was darf die Kamera aufzeichnen und speichern?

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist eine Videoüberwachung auf dem Grundstück eines Mehrfamilienhauses nur dann zulässig, wenn sie erforderlich ist, um das Hausrecht auszuüben. Beispielsweise ist der Inhaber des Hausrechts grundsätzlich befugt, Maßnahmen zum Schutz des Objekts zu treffen, es also vor Einbruch und Vandalismus zu schützen. 

«Die Videoüberwachung setzt ein berechtigtes Interesse voraus, muss also einen konkreten Zweck und Anlass haben», erklärt Luisa Peitz. Sie kann zum Beispiel nach einem Einbruch eingesetzt werden, um eventuelle Diebe zu beobachten. «Zeichnet die Kamera dann aber keinen neuen Einbruchsversuch auf, müssen die Aufnahmen nach 72 Stunden gelöscht werden», so Peitz. Nur wenn ein Einbruch beobachtet wird und sich konkrete Hinweise auf Hergang und Täter ergeben, dürften die Aufzeichnungen für Ermittlungszwecke auch länger erhalten bleiben. Quelle: dpa 








JZ-App
Vorlesen lassen

Kommentare

Beliebte Beiträge

Jahresrückblick 2025 – Ein Jahr zwischen Umbrüchen, Innovationen und neuen Kulturphänomenen

2025 war ein Jahr, das die Welt in vielerlei Hinsicht herausforderte. Politische Spannungen, technologische Durchbrüche und extreme Wetterereignisse prägten die globale Lage ebenso wie neue kulturelle Bewegungen und digitale Trends. Während internationale Konflikte die geopolitische Ordnung belasteten, zeigte sich gleichzeitig eine Gesellschaft im Wandel: zwischen Fortschritt und Unsicherheit, zwischen digitaler Beschleunigung und dem Wunsch nach Stabilität. Dieser Jahresrückblick fasst die wichtigsten Entwicklungen zusammen – sachlich, umfassend und mit Blick auf die Ereignisse, die das Jahr nachhaltig geprägt haben, zusammengestellt von der Jonaser Zeitung Redaktion. Politik & Weltgeschehen Europa im Wandel - Bulgarien und Rumänien traten vollständig dem Schengen-Raum bei – ein bedeutender Schritt für die europäische Integration. - In Polen gewann Karol Nawrocki knapp die Präsidentschaftswahl, was zu einer Phase politischer Spannung zwischen Regierung und Staatsoberhaupt führte. ...

Samsung One UI 8.5: Welche Galaxy-Smartphones erhalten das Update?

One UI 8.5 bringt schon bald zahlreiche Neuerungen für Galaxy-Smartphones mit sich. Wir zeigen euch, welche Samsung-Geräte von dem Update profitieren und wann ihr mit dem Release rechnen dürft. Der Weg zum nächsten großen One-UI-Update ist in den vergangenen Wochen und Monaten recht holprig gewesen. So wurde etwa bekannt, dass  Samsung  die  Beta von One UI 8.5 kurzfristig verschieben musste . Für Galaxy-Nutzer:innen war das mit Ausblick auf die ersten Neuerungen besonders ärgerlich. Samsung hat nämlich jetzt die erste Beta für das kommende Update veröffentlicht. In einer Ankündigung verrät der Galaxy-Hersteller, dass One UI 8.5 etwa einen verbesserten Foto-Assistenten bietet, bei dem User:innen nicht nach jeder Änderung zwischenspeichern müssen. Das Quick-Share-Feature wird zudem künftig Personen in einem Bild erkennen und euch vorschlagen, die Aufnahme direkt an den zugehörigen Kontakt zu senden. Sollte die Beta-Phase keine gravierenden Probleme mit sich bring...

Microsoft erobert den Thron: Übertrifft Apple als wertvollstes Unternehmen

Microsoft hat Apple am Donnerstag erstmals seit Jahren vom Spitzenplatz bei der Börsenbewertung verdrängt. Dieser Meilenstein wurde erreicht, da Bedenken hinsichtlich der Nachfrage nach iPhones die Aktien des iPhone-Herstellers belasteten. Der Aufstieg von Microsoft Microsofts Börsenwert endete höher als der von Apple, was das erste Mal seit 2021 war. Mit einem Marktwert von 2,887 Billionen US-Dollar erreichte Microsoft seinen bisher höchsten Stand. Dieser Anstieg wurde teilweise durch Microsofts Führungsrolle in der generativen künstlichen Intelligenz durch eine Investition in den ChatGPT-Hersteller OpenAI angetrieben. Die Herausforderungen von Apple Apple hingegen hat mit einer lauwarmen Nachfrage zu kämpfen, insbesondere für das iPhone, seine Cash-Cow. Die Nachfrage in China, einem wichtigen Markt, ist gesunken, da sich die Wirtschaft des Landes nur langsam von der Covid-19-Pandemie erholt und ein wiedererstarktes Huawei seinen Marktanteil erodiert. Die Zukunft der Tech-Giganten Die...

Apple braucht Starthilfe: Probleme beim iPhone-Update

Apple muss jetzt richtig aufholen. Im Bereich der sogenannten generativen KI sind Wettbewerber wie Google und Samsung dem iPhone-Hersteller nämlich voraus. Mit iOS 18 soll jedoch noch dieses Jahr die große Wende eingeleitet werden. Jetzt aber kommt raus: Apple packt es nicht allein beim iPhone-Update und muss sich zum Start Hilfe suchen. Ausgerechnet unter anderem bei der Konkurrenz. Apple braucht Nachhilfe bei der KI. (© IMAGO / Zoonar) Klügere iPhones mit iOS 18: Apple bittet bei Google und Co. um Hilfe Wer allerdings glaubte, Apple würde mit iOS 18 seinen eigens entwickelten generativen KI-Chatbot einführen, der sieht sich womöglich getäuscht. Insider und Bloomberg-Orakel Mark Gurman weiß es besser. Er sagt nämlich voraus, dass Apple dies nicht tun wird.  Der eigene KI-Chatbot ist demnach noch lange nicht einsatzbereit. Stattdessen ist Apple auf Hilfe angewiesen und befindet sich  aktiv in Gesprächen mit möglichen Lizenzgebern . Ausdrücklich genannt werden Unternehmen wie...

Hobby-Forscher findet goldenes Mini-Dosenschloss aus der Römerzeit

Constantin Fried vermutete zuerst den vergammelten Deckel einer Schnapsflasche. 2023 hatte seine Sonde in Petershagen an der Weser angeschlagen und er ein Metallteil aus der Erde gezogen. Als der heute 30-Jährige den Fund dann zwischen seinen Finger rieb und vom Dreck befreite, begann das Stück jedoch zu glänzen. Dem gelernten Veranstaltungstechniker war schnell klar, das muss Gold sein. Fried hatte sich vor zwei Jahren aus Zeitvertreib und zur Entspannung an der Landesgrenze von Nordrhein-Westfalen auf die Suche nach archäologischen Funden gemacht. Sein Ziel war eine Erdkuppe an der Weser. An anderen Orten hatte er bereits Scherben und römische Münzen gefunden. Dass er gerade einen Sensationsfund gemacht hatte, fanden die Archäologen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) erst später heraus. Michael M. Rind, Direktor der LWL-Archäologie für Westfalen, hält den archäologischen Fund eines nur 1,1 cm großen römischen Miniatur-Dosenschlosses aus Gold aus dem 3. oder 4. Jahrhundert...