Die Länderchefs wollen bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut beraten. Die Sender erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck.
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Die Erhöhung um 58 Cent hatten Finanzexperten – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) – für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren.
«Können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen»
«Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen», sagte Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, laut Mitteilung. «Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.»
ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: «Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.» Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei.
Senderchef Himmler führte weiter aus: «Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.»
Bundesverfassungsgericht war schon einmal involviert
Der Ablauf zur Ermittlung des Beitrags, den Haushalte und Firmen zahlen, ist per Staatsvertrag genau festgelegt. Schon beim letzten Mal vor rund vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das höchste Verfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet, weil sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte.
Die Richter wiesen das Bundesland damals in seine Schranken und ordneten einen Anstieg des Beitrags mit Monaten Verzug im Sommer 2021 von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro an. Wann es eine Entscheidung der Karlsruher Richter zu der neuesten Verfassungsbeschwerde geben wird, ist unklar.
Warum die Länder um den Rundfunkbeitrag streiten
Auch dieses Mal hatten gleich mehrere Ministerpräsidenten – darunter von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg – schon früh klargemacht, dass sie sich gegen eine Anhebung stellen. Manche der Kritiker fordern mehr Reformwillen der Medienhäuser, sie sprechen auch von verloren gegangenem Vertrauen durch den RBB-Skandal. Und es wird das Argument angeführt, dass die Öffentlich-Rechtlichen ausreichend Rücklagen hätten, die man erst einmal einsetzen könnte, bis Reformen wirken – dem widerspricht wiederum die KEF.
Befürworter einer Erhöhung sagen, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus – auch mit Blick auf die Inflation – zugestehen. Das Problem: Alle Ministerpräsidenten und danach alle Landtage müssen einer Beitragserhöhung zustimmen. Sagt nur ein Land Nein, bleibt alles beim Status quo.
Änderung zum 1. Januar sehr unwahrscheinlich
Es gilt wegen der Kürze der Zeit bis Jahresende als so gut wie ausgeschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 steigt. Zudem erneuerten erst jüngst wieder Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern ihr Nein.
Die Länderchefs hatten im Oktober eine Reform des Rundfunks mit Änderungen in der Senderstruktur beschlossen. Die Finanzfrage hatten sie jedoch wegen Differenzen verschoben. Sie stellten aber in Aussicht, dass sie den Weg, wie der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio festgelegt wird, verändern wollen. Von einem «Systemwechsel» war die Rede. Man werde zu einem anderen Finanzierungsmechanismus über die Beiträge kommen.
Am Rundfunkbeitrag an sich wird nicht gerüttelt, auch soll die KEF-Empfehlung weiterhin zentral bleiben. Ebenso soll es weiter Mitwirkungsrechte der Landesregierungen und der Landtage geben. Quelle: dpa
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