Direkt zum Hauptbereich

Ausschuss stimmt für Recht auf schnelles Internet: Was das bedeutet

Das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird aller Voraussicht nach verschärft. Der Digitalausschuss des Bundestags stimmte für einen Bericht der Bundesnetzagentur, dem zufolge künftig alle Haushalte in Deutschland mindestens 15 Megabit pro Sekunde im Download bekommen müssen und damit fünf Megabit mehr als bislang. Der Upload soll sich auf fünf Megabit verdreifachen – das könnte stabile Verbindungen bei Videokonferenzen ermöglichen.

Bis es so weit ist, dauert es aber noch: Zunächst muss die Netzagentur eine Verordnung ändern, danach braucht sie erneut grünes Licht von dem Digitalausschuss des Bundestags und das Ok vom Bundesrat. Die neuen Regeln könnten ab Dezember gelten. Ein Überblick über das Thema.

Wo liegt das Grundproblem?

Woche für Woche verkünden Internetanbieter Fortschritte beim Netzausbau, immer mehr Haushalte können Glasfaser-Verträge buchen, also «Fiber to the Home» (FTTH). Ein Download-Speed von 1000 Megabit pro Sekunde oder sogar noch mehr ist möglich, auch der Upload ist sehr gut. Separat hierzu bietet das etwas schwächere Fernsehkabel-Internet drei- bis vierstellige Bandbreiten.

Ein LAN-Kabel liegt auf einem Computerlaptop. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Ein LAN-Kabel liegt auf einem Computerlaptop. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Der Haken daran: Das Internet ist in der Regel dort gut, wo viele Menschen wohnen. Auch dünn besiedelte Gebiete können dank staatlicher Förderung gut dastehen, andere Gegenden schauen hingegen in die Röhre – während das Internet für den Großteil der Bevölkerung immer besser wird, werden einige Orte abgehängt. 1,8 Millionen Adressen in Deutschland bekommen derzeit laut Bundesnetzagentur im Festnetz weniger als 10 Megabit pro Sekunde im Download – oder sie sind komplett offline.

Wie lautet die bisherige Lösung?

Damit das Stadt-Land-Gefälle bei der Netzversorgung nicht noch steiler wird, gilt seit Ende 2021 ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet. Hierzu legte die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2022 ein Minimum fest: 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload muss es überall mindestens geben. Die Latenz – also die beispielsweise für Online-Games wichtige Reaktionszeit – muss 150 Millisekunden oder weniger betragen.

Wer schlechter wegkommt, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden und einen besseren Anschluss erzwingen. Es soll «eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe» im Digitalzeitalter ermöglicht werden, wie es in einer Verordnung heißt. Verschlüsselte Kommunikation über einen VPN-Tunnel oder Videokonferenzen im Homeoffice sollen in allen deutschen Haushalten möglich sein.

Woran hapert es?

Was sich auf dem Papier vielversprechend liest, ist mit Blick auf die Praxis ernüchternd. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur erreichten sie seit 2022 insgesamt etwa 5500 Eingaben von Bürgern, die von dem Rechtsanspruch Gebrauch machen wollten.

Doch häufig fielen die Antragsteller durchs Raster. Bei ihnen stellte sich nach technischen Messungen heraus, dass ihr Anschluss nicht so schlecht war wie gedacht – sie fühlten sich unterversorgt, waren es aber nicht. Manch Antragsteller bekam auch eine gute Nachricht: Bei ihm sollte ohnehin ausgebaut werden, davon hatte er nur noch nichts gewusst.

Nur in circa 30 Fällen erfolgte die «Unterversorgungsfeststellung» – das ist die Voraussetzung dafür, dass die Behörde einen Internetanbieter zu einem besseren Anschluss beim Verbraucher verdonnern kann. Dies wiederum tat die Bundesnetzagentur bislang nach eigenen Angaben nur vier Mal.

Was wird nun verbessert?

Die Mindestvorgaben sollen steigen, beim Download von 10 auf 15 Megabit pro Sekunde und beim Upload von 1,7 auf 5 Megabit. Einem entsprechenden Prüfbericht der Bundesnetzagentur nahm der Digitalausschuss des Bundestags an. Der bessere Upload dürfte wesentlich dabei helfen, Videokonferenzen schadlos zu überstehen. Dank der neuen Werte könnten künftig 2,2 Millionen Adressen und damit 0,4 Millionen mehr als unterversorgt gelten. Bei der Latenz bleibt es bei 150 Millisekunden.

Außerdem pocht der Digitalausschuss darauf, die Nutzung des Rechtsanspruchs für die Bürger zu vereinfachen. Zudem solle die Bundesnetzagentur zusätzlich zum Kontaktformular im Internet eine Broschüre erstellen, fordert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner. «Ein Informationsangebot über das Recht auf Internet sollte in jedem Rathaus und Bürgeramt ausliegen, ganz analog und nah an den Bürgern – schließlich können die ohne Versorgung schlecht Internetformulare ausfüllen.»

Was sagen Verbraucherschützer dazu?

Verbraucherschützer halten die bisherigen Regeln für zu lasch. «Eine Erhöhung der Mindestbandbreite ist längst überfällig», sagt Ramona Pop, die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, und fordert ein einfacheres und transparenteres Antragsprocedere. Sie weist darauf hin, dass es Fälle gebe, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt habe «und es passiert trotzdem nichts».

Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW hält die derzeit noch gültigen Regeln für wenig hilfreich. «Der Gesetzgeber muss an einigen Stellen nachbessern, damit alle Verbraucherinnen und Verbraucher eine ausreichende Verbindung zur digitalen Welt und damit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten können.» Die Anhebung der Werte sei ein Schritt in die richtige Richtung, er falle aber zu gering aus. Quelle: dpa



JZ-App
Vorlesen lassen

Kommentare

Beliebte Beiträge

Durchbruch dank EU: Volksbanken bringen Girocard ohne Apple Pay aufs iPhone

Kunden der deutschen Volksbanken können ab sofort im Geschäft mit ihrem iPhone bezahlen – und zwar ohne Apple Pay. Die Volksbanken sind damit die erste Bankengruppe in Europa, die das EU-Digitalgesetz DMA (Digital Markets Act) nutzt, um die Girocard direkt auf das iPhone zu bringen. Die Kunden sehen in ihrer VR-Banking-App eine Benachrichtigung über die neue Zahlungsfunktion. Die App liefert eine kurze Installationsanleitung mit, wie sich die Girocard als bevorzugte Zahlungsmethode auf dem iPhone einrichten lässt. So können Volksbanken-Kunden kontaktlos bezahlen – ohne den Umweg über Apple Pay. Durchbruch nach über zehn Jahren Über zehn Jahre lang hatte Apple den Zugang zur NFC-Schnittstelle seiner iPhones beschränkt. Kontaktloses Bezahlen war ausschließlich über Apple Pay und die Apple-Wallet-App möglich. Das EU-Digitalgesetz DMA zwang den US-Konzern nun, die NFC-Schnittstelle auch für andere Finanzdienstleister kostenlos zu öffnen. Ein Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Volks...

Samsung legt los: Vier Smartphones erhalten brandneues Software-Update

Samsung startet den Update-Monat Dezember mit einem wichtigen Sicherheitspatch für seine Top-Smartphones. Samsung hat mit der Verteilung seines Sicherheitsupdates für Dezember 2025 begonnen und versorgt damit als Erstes seine aktuellsten Flaggschiff-Smartphones. Besitzer eines Galaxy S25, Galaxy S25 Plus, Galaxy S25 Ultra und auch des Galaxy S25 FE können sich auf die neue Software einstellen. Der Rollout wurde zunächst in Südkorea gestartet, was üblicherweise der erste Schritt vor einer weltweiten Freigabe ist. Samsung verteilt Dezember-Update Das Update konzentriert sich vor allem auf die Sicherheit der Geräte und schließt laut den offiziellen Angaben von Samsung insgesamt 57 bekannte Sicherheitslücken. Interessant sind die unterschiedlichen Größen des Downloads: Während das Paket für die Hauptmodelle der Galaxy-S25-Reihe rund 579 Megabyte groß ist, fällt es für das Galaxy S25 FE mit etwa 345 Megabyte deutlich kleiner aus. In der Regel dauert es nach dem Start in Südkorea nu...

13 E-Mails täglich: Nutzung steigt trotz WhatsApp und Co.

Internetnutzer in Deutschland erhalten durchschnittlich 13 private E-Mails pro Tag – drei mehr als noch vor zwei Jahren. Das zeigt eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom. Die Zahlen belegen: E-Mail bleibt trotz WhatsApp, Signal und Telegram ein zentraler Kommunikationskanal im digitalen Alltag. Fast alle Internetnutzer in Deutschland besitzen eine private E-Mail-Adresse. Nur ein Prozent kommt ohne aus. Für die repräsentative Studie befragte Bitkom 1.002 Personen ab 16 Jahren, darunter 928 Internetnutzer. Die E-Mail-Nutzung bleibt über alle Altersgruppen hinweg konstant hoch. Jüngere zwischen 16 und 29 Jahren erhalten mit durchschnittlich 14 E-Mails pro Tag geringfügig mehr als ältere Nutzer. Die Gruppen der 30- bis 49-Jährigen sowie der über 65-Jährigen kommen auf je 13 E-Mails täglich, die 50- bis 64-Jährigen auf zwölf. Sebastian Klöß, Leiter Märkte und Technologien bei Bitkom, erklärt die anhaltende Bedeutung: «Obwohl sich die digitale Kommunikation ständig weiterentwickelt,...

One UI 8.5 Beta: Samsung startet Testlauf mit neuen Komfort-Funktionen

Samsung legt wieder los und startet die Beta von One UI 8.5, zuerst auf der Galaxy-S25-Reihe und unter anderem auch in Deutschland. Die neue Version soll den Alltag auf Galaxy-Geräten etwas entspannter machen, ohne das Rad neu zu erfinden. Beim Thema Bilder geht Samsung an die Foto­bearbeitung ran. Photo Assist wurde ausgebaut, das Ganze läuft jetzt eher wie ein durchgehender Workflow. Einzelne Zwischenschritte müssen nicht mehr permanent gespeichert werden, es lassen sich mehrere Varianten durchprobieren und am Ende aus einer Verlaufsliste die Favoriten herauspicken. Die generative Bearbeitung läuft weiter über Samsungs Cloud, mit Samsung-Account und Wasserzeichen auf den erzeugten Motiven. Das Teilen von Dateien schraubt Samsung über Quick Share hoch. Der Dienst erkennt Personen in Fotos und wirft passende Kontakte als Sendeziel in den Vorschlägen nach vorne. Das spart die Suche im Adressbuch, bleibt aber auf Geräte mit One UI ab Version 2.1 und Android Q oder neuer beschränkt. Bluet...

EU einigt sich: Lieferkettengesetz erst ab 5000 statt 1000 Mitarbeitern

Die EU-Staaten und das EU-Parlament einigen sich auf eine drastische Abschwächung des europäischen Lieferkettengesetzes. Bei der voraussichtlich letzten Verhandlungsrunde am Montagabend in Brüssel sollen die weitreichenden Änderungen beschlossen werden – deutlich weniger Unternehmen werden künftig zur Rechenschaft gezogen. Die Schwellenwerte steigen massiv: Statt Firmen ab 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Jahresumsatz weltweit sind künftig erst Konzerne ab 5000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro Umsatz betroffen. Zudem müssen Unternehmen nur noch direkte Zulieferer dokumentieren und kontrollieren – nicht mehr die gesamte Lieferkette bis zu Nähfabriken in Bangladesch, Kakaoplantagen in Brasilien oder Rohstoffminen im Kongo. Eine EU-weite Haftung für Verstöße entfällt komplett. Geschädigte müssen künftig in einzelnen Mitgliedsstaaten vor Gericht ziehen. Ermittlungen sind nur noch nötig, wo konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung vorliegen. Ob ...