Um ein solches Video zu erstellen, müssen Nutzer ein Foto hochladen und in einem Prompt beschreiben, wie sich die Szene entwickeln soll. Auch der hinterlegte Sound wird über den Prompt bestimmt. Fertige Videos könnten heruntergeladen oder direkt geteilt werden.

Der Workflow unterscheidet sich also nicht wesentlich von der normalen Videogenerierung mit Veo. Was diese leisten kann, haben wir hier selbst einmal getestet. Für die Funktionen von Veo 3 ist zwangsläufig ein Gemini-Abo nötig. Hier hat man die Wahl zwischen 22 Euro im Monat für das AI-Pro-Paket und 275 Euro im Monat für AI Ultra.
Eigene Fotos hochladen: ein Problem für den Datenschutz?
Google schreibt, dass die Foto-zu-Video-Funktion weltweit in ausgewählten Ländern auf der ganzen Welt zur Verfügung steht. Welche das sind, verrät Google nicht, stattdessen schließt der Konzern spezifisch den europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz und Großbritannien aus. Möglicherweise sieht Google hier den größten rechtlichen Widerstand gegen diese Funktion.
In einer Erklärung der neuen Funktion weist Google darauf hin, dass Nutzer alle Rechte an den hochgeladenen Bildern haben sollen. Wer Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletze, müsse mit einer Accountsperrung rechnen.
Auch sieht der Konzern das Missbrauchspotenzial in der Funktion. "Erstellen oder teilen Sie keine Videos, um andere zu täuschen, zu belästigen oder zu schädigen", heißt es auf der Website von Google.
Um Falschinformationen vorzubeugen, versieht Veo die Videos mit einem sichtbaren Wasserzeichen und einer digitalen SynthID. Quelle: golem
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