Direkt zum Hauptbereich

ÖPNV-Warnstreik: Die wichtigsten Tipps für Pendler, Patienten und Schüler

Ob zur Schule, auf die Arbeit oder zum Arzttermin: Wer in dieser Woche auf Bus, Straßenbahn oder U-Bahn angewiesen ist, wird vielerorts vergeblich an der Haltestelle warten. Der Grund: eine bundesweite Warnstreikwelle.

Laut der Gewerkschaft Verdi sind bis Samstag regional an unterschiedlichen Tagen Arbeitskämpfe geplant, mit dem Freitag (1. März) als Hauptstreiktag. Bayern ist als einziges Bundesland nicht betroffen. Die Warnstreiks dürften zu Tausenden Ausfällen von Bussen, U- und Tram-Bahnen führen. Immerhin: Die meisten S-Bahnen in Deutschland werden wohl fahren. Wer kann, schwenkt also um.

Generell ist es ratsam, frühzeitig zu checken, ob die Verbindung fährt – etwa über die App des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Denn was einem bewusst sein sollte: Dass Bus oder Bahn nicht fahren, hält oft nicht als Begründung für das Versäumen von Terminen und Verpflichtungen stand. Die wichtigsten Tipps für Pendler, Patienten und Schüler:

Arbeit: Warnstreik ist keine Entschuldigung

Auf der Info-Tafel gibts Hinweise zum Warnstreik der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Symbolfoto: Paul Zinken/dpa
Auf der Info-Tafel gibts Hinweise zum Warnstreik der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Symbolfoto: Paul Zinken/dpa

«Chefin, die U-Bahn fährt nicht! Ich komm' später!» Wer kurz vor Dienstbeginn so eine Nachricht absetzt, riskiert eine Abmahnung. Denn Berufstätige dürfen nicht einfach zu spät zur Arbeit kommen. Sie tragen das sogenannte Wegerisiko und sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig im Betrieb zu erscheinen.

Andernfalls können Gehaltseinbußen oder Sanktionen drohen. «Wenn ich nicht zur Arbeit komme, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld», so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitgeber können Beschäftigte auch abmahnen, wenn diese zu spät oder gar nicht im Unternehmen erscheinen. Das ist zumindest immer dann möglich, wenn der Streik – wie in diesem Fall – rechtzeitig vorher angekündigt worden ist.

Für Pendler heißt das: Nach Alternativen suchen. Dabei muss man in der Regel auch höhere Kosten in Kauf nehmen, etwa weil man mit dem Auto zur Arbeit fährt.

Grundsätzlich lautet die Empfehlung des Fachanwalts: frühzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber treffen. Unter Umständen können auch eine Freistellung, Urlaub oder der Abbau von Überstunden für den Warnstreik-Tag eine Möglichkeit sein. Oder außer der Reihe Homeoffice ist die beste Lösung, wenn es entsprechende Vereinbarungen gibt.

Arzttermin: Im Zweifel lieber absagen

Bei kurzfristigen Absagen verlangen Ärztinnen und Therapeuten mitunter Ausfallhonorare. Wann diese eingefordert werden dürfen und wann nicht und welche Absagefristen dabei gelten, das ist aus rechtlicher Sicht nicht in wenigen Sätzen zu beantworten.

Grundsätzlich gilt aber der Rat: Lieber so früh wie möglich absagen und um eine Verschiebung bitten, wenn man befürchtet, wegen des ÖPNV-Warnstreiks den Termin nicht wahrnehmen zu können. Was dabei nicht schaden kann: den Warnstreik als Grund für die Absage offenzulegen. Gut möglich, dass die Praxis dann ein Auge zudrückt.

Sinnvoll ist, die Absage zu dokumentieren. So hat man etwas in der Hand, sollte es doch Ärger geben. Das geht, indem man die Absage als Mail an die Praxis schickt und somit später nachweisen kann, wann sie herausgegangen ist. «Wenn man telefonisch absagt, sollte man sich den Namen der Person, mit der man gesprochen hat, notieren und auch den Zeitpunkt», rät der Rechtsanwalt Prof. Martin Stellpflug, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.

Schule: Erscheinen bleibt Pflicht

Der Schulbus oder die Bahn fährt nicht? Ärgerlich, aber keine Ausrede für einen freien Tag. «Der Streik im Nahverkehr ändert nichts an der Schulpflicht», sagt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht aus Münster.

Er vermutet zwar, dass kein Schulträger wegen eines einzelnen Tages ein Problem daraus machen wird. Streng genommen handele es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit. Theoretisch könnte also ein Bußgeld verhängt werden.

Der Rat des Juristen an Eltern: Da sie von der Streiksituation nicht alleine betroffen sind, würde er als Erstes in der Schule nachfragen, ob dort nicht vielleicht schon etwas organisiert wurde – etwa Sammeltaxis. Wenn der Weg gerade auf dem Land sehr weit ist und mehrere Schüler betroffen sind, könne man auch selbst Fahrgemeinschaften organisieren.

Wenn alles nicht klappt und es dem Kind unmöglich ist, zur Schule zu kommen, gilt: zumindest rechtzeitig Bescheid geben.

Und was ist mit Entschädigungen?

Kommen der ICE oder die Regionalbahn streikbedingt mehr als eine Stunde zu spät oder fällt aus, stehen Betroffenen Entschädigungen gemäß der europäischen Fahrgastrechte zu. Doch beim ÖPNV sieht das anders aus: Der Nahverkehr wird von diesen Fahrgastrechten nicht erfasst, wie Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr erklärt.

Mit Blick auf den ÖPNV-Warnstreik an vielen Orten über die nächsten Tage heißt das: Verpasst man einen wichtigen Termin oder einen Fernzug, weil die U-Bahn oder der Bus nicht kommt? Leider Pech. Auf Entschädigungen braucht man nicht zu hoffen.

Auch Pünktlichkeitsversprechen, die kommunale Verkehrsbetriebe teils geben und wonach man ab gewissen Verspätungen eine Erstattung beantragen kann, gelten laut der Fachfrau in der Regel nicht bei Warnstreiks. Quelle: dpa


JZ-App
Vorlesen lassen

Kommentare

Beliebte Beiträge

WhatsApp führt KI-gestützte Nachrichtenzusammenfassung ein

WhatsApp hat mit dem Rollout einer neuen Funktion begonnen - zunächst in den USA. Das Besondere: Nutzer müssen sie selbst aktivieren, um sie zu nutzen. WhatsApp bietet ab sofort auch in stabilen Version eine neue Option, die das schnelle Aufarbeiten von Nachrichten ermöglicht, wie aus einer Blognachricht hervorgeht.  Die Message Summaries nutzen KI-Technologie, um die wichtigsten Inhalte einer Chat-Nachricht im Messenger zusammenzufassen, ohne dass der Nutzer alle Details selbst lesen muss.  Dies ist besonders hilfreich in stressigen Situationen, zum Beispiel beim Wechsel zwischen Meetings oder nach einem Flug. Message Summaries in WhatsApp: So soll die Privatsphäre gesichert werden Die Private Processing Technologie von WhatsApp soll dafür sorgen, dass niemand, einschließlich WhatsApp selbst, die Nachrichten oder Zusammenfassungen sehen kann.  Wichtig: Die Nutzung dieser Technologie ist optional und standardmäßig deaktiviert. Anwender können selb...

Waldbrand Kreta: 5000 Menschen aus Ierapetra evakuiert

Ein großer Waldbrand nahe der Touristenstadt Ierapetra im Südosten Kretas hat zur Evakuierung von drei Dörfern sowie zahlreichen Hotels und Pensionen geführt. Nach Schätzungen der örtlichen Behörden wurden rund 5.000 Einheimische und Touristen in Sicherheit gebracht. Die Flammen näherten sich in der Nacht zum Donnerstag teils bis auf wenige Meter an Häuser und Pensionen heran. Dichter, beißender Rauch breitete sich aus, wie Augenzeugen berichteten. Zehn Hubschrauber im Einsatz Mit dem ersten Tageslicht wurden zehn Löschhubschrauber gegen die Flammen eingesetzt, teilte Feuerwehrsprecher Vassilis Vathrakogiannis mit. Die Feuerfront sei inzwischen auseinandergebrochen. «Wir kämpfen gegen viele verstreute Brandherde», sagte der Sprecher. Eine Bilanz der Zerstörungen werde es erst geben, wenn der Brand unter Kontrolle gebracht worden sei. Die Ursache für das Feuer war zunächst unklar. Verstärkung aus anderen Regionen Die örtlichen Einsatzkräfte erhielten Verstärkung aus anderen Regionen Gri...

Kim Jong Un weiht Tourismusresort in Nordkorea ein

Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un hat ein riesiges Tourismusresort an der Ostküstenregion Wonsan Kalma eingeweiht. Das Areal mit mehreren Hotelanlagen, Swimmingpools und Wasserrutschen soll bis zu 20.000 Reisende aus dem In- und Ausland beherbergen können, wie Nordkoreas staatliche Nachrichtenagentur KCNA berichtete. Die offizielle Eröffnung für einheimische Touristen findet demnach am 1. Juli statt. Auf den Fotos der Eröffnungszeremonie ist Machthaber Kim Jong Un Seite an Seite mit seiner Tochter zu sehen, die aufgrund ihrer regelmäßigen öffentlichen Auftritte von einigen Experten bereits als mögliche Nachfolgerin für die politische Führung des Landes gehandelt wird. Sowohl ihr Name als auch das genaue Alter wurden von nordkoreanischen Behörden bislang nicht bestätigt. Die von der staatlichen nordkoreanischen Nachrichtenagentur KCNA zur Verfügung gestellte Aufnahme zeigt den nordkoreanischen Machthaber Kim Jong Un (l) zusammen mit seiner Tochter Kim Ju Ae (M) und seiner Ehefrau Ri Sol...

Google setzt auf Abwehr: Android 16 erkennt Spionageversuche im Mobilfunknetz

Wer glaubt, mit dem Smartphone immer sicher unterwegs zu sein, könnte bald eines Besseren belehrt werden – zumindest, wenn Google mit Android 16 hält, was die Entwickler:innen versprechen. Gefälschte Mobilfunkzellen, sogenannte  IMSI-Catcher , ermöglichen es Angreifer:innen, Standortdaten abzugreifen, Anrufe mitzuhören oder Nachrichten mitzulesen. Mit Android 16 wird Google aus Mountain View im US-Bundesstaat Kalifornien erstmals ein System einführen, das Nutzer:innen vor solchen Lauschangriffen warnt, wie  heise.de  berichtet. Was steckt hinter dem neuen Warnsystem? Im Mittelpunkt steht eine neue Funktion namens „Sicherheit des Mobilfunknetzes“, die direkt in die Systemeinstellungen integriert werden soll. Nutzer:innen können dort Benachrichtigungen aktivieren, die warnen, sobald sich das Smartphone mit einem unverschlüsselten Mobilfunknetz verbindet oder wenn das Netz versucht, eindeutige Gerätekennungen wie IMSI oder IMEI auszulesen. Solche Vorgänge sind typi...

Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro steigen

Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 steigen. Anfang kommenden Jahres soll er bereits auf 13,90 Euro steigen, wie die Mindestlohnkommission in Berlin mitteilte. Der Vermittlungsvorschlag der Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld sei einstimmig beschlossen worden. Heute liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung. Hier verhandeln Spitzenvertreterinnen und -vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern miteinander. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Der vorangegangene Beschluss über den heutigen Mindestlohn war gegen das Votum der Gewerkschaften mit der Stimme der unabhängigen Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld gefasst worden.  Ein Schild in Form einer roten Hand mit der Aufschrift «Mindestlohn» wird während einer Aktion des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hochgehalten. Foto: Jens Wolf/dpa «Harte Verhandlungen» Schönefe...