Ab Februar sollen Anträge für einen KfW-Förderkredit zum Heizungstausch gestellt werden können. Bei der Zuzahlung von Medikamenten wird es für einige günstiger. Änderungen stehen auch bei den Streaminganbietern Netflix, Amazon und Spotify an.
Verbesserung bei Zuzahlung zu Medikamenten
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen in der Regel Zuzahlungen geleistet werden, die von den Apotheken dann an die Krankenkassen weitergeleitet werden. War die verschriebene Menge bislang nicht vorrätig und es wurden mehrere Packungen deswegen ausgegeben, richtete sich die Zuzahlung nach der Anzahl der ausgegebenen Packungen. Ab 1. Februar wird die verschriebene Darreichungsmenge zur Grundlage der Berechnung, wenn Großpackungen fehlen.
Netflix, Amazon Prime Video und Spotify: Änderungen bei drei großen Streaminganbietern
Netflix stellt Ende Februar den Support für ältere Sony-Fernseher ein, wie Sony auf seiner Homepage mitteilt. Dies gelte für eine Vielzahl von Geräten aus den Produktionsjahren 2011 bis 2013. Grund seien "technische Einschränkungen". "Nach diesem Datum wird der Netflix-Service von den unten aufgeführten Geräten entfernt", erklärt Sony. Die App verschwindet dann. Betroffen seien auch Blue-ray-Modelle dieser Jahrgänge.
Filme und Serien bei Amazon Prime Video ohne Werbung gibt es ab 5. Februar nur noch gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro. "Das ermöglicht es uns, weiterhin in attraktive Inhalte zu investieren und diese Investitionen über einen langen Zeitraum weiter zu steigern", begründet die Online-Plattform den Schritt. Kunden und Kundinnen des Angebots wurden darüber im Vorfeld per Mail informiert.
Auch bei Spotify Premium-Abos geht es um Geld. Der Streaminganbieter hat bereits im Herbst angekündigt, seine Preise anzuheben. Noch bis 28. Februar können Kunden und Kundinnen mitteilen, dass sie nicht mehr bezahlen oder ihr Abo kündigen wollen. Hier ist Handeln gefragt. "Widerspricht ein Nutzer der Preiserhöhung, oder stimmt ihr nicht ausdrücklich zu, wird sein Premium-Abo zum 28. Februar 2024 automatisch gekündigt, und er wird auf den kostenlosen Spotify Free-Service umgestellt", erklärt das Online-Magazin "Chip". Damit gingen dann auch einige Funktionen verloren, die Klangqualität bliebe aber gleich.
Förderkredit für Heizungsumtausch
Für den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungsanlagen wird es für selbstgenutzte Einfamilienhäuser Förderkredite der KfW geben. Ab 27. Februar vorraussichtlich sollen Anträge gestellt werden können. "Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der zusammen mit dem Förderantrag einzureichen ist. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten nach dem Antrag eine automatisierte Mitteilung über die Zusage ihres Antrags", heißt es auf der Homepage der Förderbank. Rückwirkend sei ein Antrag auch für Vorhaben möglich, die ab dem 1. Januar 2024 begonnen wurden. Im Idealfall könne die Förderung bei 70 Prozent liegen, höchstens jedoch bei 21.000 Euro.
Mehr Verbraucherschutz bei digitalen Diensten
Am 17. Februar tritt das "Gesetz über digitale Dienste" (DMA) in Kraft, das Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Nutzung der Dienste von Online-Märkten, App-Stores und Social-Media-Plattformen bieten soll. "Es gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln", so die Bundesregierung. Die Webseiten sollen transparent und klar gestaltet sein und nicht durch manipulative Designs Nutzer zu Entscheidungen verleiten.
Zudem gelten auch strengere Regeln für personalisierte Werbung. Diese soll nicht mehr ohne Zustimmung ausgespielt werden dürfen und sie darf nicht auf sensiblen Daten basieren – wie Herkunft, sexueller Neigung oder politischer Meinung. "Gezielte Werbung auf der Grundlage des Profilings von Kindern ist nicht mehr zulässig", erklärt die Europäische Kommission. Illegale Inhalte sollen einfacher gemeldet und schneller entfernt werden können. Darunter fallen auch Hassrede und zum Kauf angebotene gefälschte Produkte. Online-Giganten mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU müssen die Vorgaben bereits seit August 2023 beachten. Die Europäische Kommission hat dieser Kategorie nach Prüfung ihrer Nutzerdaten 19 Anbieter zugeordnet. Dazu zählen unter anderem Facebook, Wikipedia und Google Maps.
Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch
Unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch musste bereits zuvor mit dem Aufzuchtsland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet werden. Ab 1. Februar 2024 gilt das auch für lose angebotene Ware, also zum Beispiel an der Fleischtheke, und zwar für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch dieser Tierarten.
Bei Rindfleisch gilt bereits eine Etikettierpflicht auf alle Produkte, eingeführt im Zuge des Auftretens von BSE im Jahr 2000. "Ein einheitliches Siegel ist nicht vorgesehen, anders als bei der Tierhaltungskennzeichnung, die ab September 2025 – zuerst die Mast bei Schweinen betreffend – verpflichtend wird", erklärt ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf Nachfrage.
Einheitliches SV-Meldeportal
Arbeitgeber und Selbstständige sollen für Meldungen an die Sozialversicherungsträger ab 2024 nur noch das im Oktober gestartete "SV-Meldeportal" nutzen. Das von vielen noch genutzte Portal sv.net wird komplett ersetzt und Ende Februar endgültig abgeschaltet.
Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe
Wer Strafgelder nicht zahlt, kann dafür eine Ersatzfreiheitsstrafe vom Gesetzgeber kassieren. Bislang galt: ein Hafttag pro Tagessatz. Der Umrechnungsfaktor wird nun halbiert. Ursprünglich war dies bereits zum 1. Oktober 2023 geplant, musste aber aufgrund fehlender neuer Software verschoben werden. "Soweit die Länder für den Vollzug dieser Regelung zuständig sind, ist es ihre Aufgabe, die Umsetzung zu gewährleisten und die Bundesregierung auf etwaige Umsetzungshindernisse hinzuweisen. Aktuell sind an das BMJ keine Informationen über derartige Umsetzungshindernisse in den Ländern herangetragen worden", erklärt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums (BMJ) auf Anfrage.
Mehr Nachhaltigkeit bei Batterien
Ab 18. Februar gelten erste Regelungen der neuen EU-Verordnung für Batterien, die in den Verkehr gebracht werden dürfen. Sie betreffen alle Arten von Batterien und deren ganzen Lebenszyklus, von der Produktion und der Zusammensetzung, der Leistungsfähigkeit bis zur Entsorgung. "Batterien sind ein Schlüsselprodukt für die Energiewende und für das Erreichen der EU-Klimaziele", erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke im Juli 2023 nach dem Beschluss der EU-Verordnung, die am 17. August 2023 in Kraft getreten ist. "Indem wir verstärkt wertvolle Ressourcen aus ausgedienten Batterien gewinnen, verbessern wir das Recycling und verringern den teils umweltschädlichen Abbau in anderen Teilen der Welt", führte sie weiter aus.
Eine noch sechmonatige Frist zur Umsetzung ist nun abgelaufen. Mit zu den ersten Neuerungen zählt, dass Batterien von E-Autos Hinweise zu ihrem CO2-Fußabdruck aufweisen müssen. Stufenweise gibt es bis 2027 weitere Änderungen bei der zunehmend steigenden Sammelquote von Altbatterien, der Pflicht der Austauschbarkeit etwa von Akkus in Smartphones und Tablets und der Einführung eines digitalen Batteriepasses durch einen QR-Code, der Informationen für Händler und Verbraucher bereitstellt.
Dieses Jahr hat der Februar 29 Tage!
Mehr Tierschutz in der Kälberhaltung
Ab 9. Februar gilt ein Verbot der Haltung von Kälbern auf Betonspalten. Diese Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung trat bereits vor drei Jahren in Kraft. Für bereits vor dem Stichtag genehmigte Ställe galt jedoch noch eine Übergangsfrist. Jungtiere bis zu sechs Monaten muss nun ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich – etwa durch eingelegte Gummimatten – zur Verfügung stehen. Quelle: mdr
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