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Habeck für neuen Job in den USA im Gespräch

Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck wird möglicherweise Gastdozent an der US-Elite-Universität Berkeley. «Ich bin mit der UC Berkeley im Gespräch und freue mich über das Interesse. Alles Weitere wird sich in den nächsten Monaten klären», sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage.

Der «Focus» hatte zuvor berichtet, Habeck gehe als Gastdozent an die Universität in Kalifornien. Deren Leitung habe den prominenten Gast aus Deutschland bereits intern angekündigt. Habeck werde an der Hochschule im Großraum San Francisco mit der deutschen Wirtschaftsweisen Ulrike Malmendier eine Vorlesungsreihe zum Thema Krisen halten.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), ehemaliger Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, bedankt sich nach seiner Rede bei den Anwesenden im Bundeswirtschaftsministerium. Foto: Hannes P Albert/dpa

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), ehemaliger Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, bedankt sich nach seiner Rede bei den Anwesenden im Bundeswirtschaftsministerium. Foto: Hannes P Albert/dpa

Aktuell einfacher Bundestagsabgeordneter

Habeck ist nach seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung einfacher Bundestagsabgeordneter und sitzt im Auswärtigen Ausschuss des Parlaments. Er und Ex-Außenministerin Annalena Baerbock hatten sich nach prägenden Jahren zunächst als Parteivorsitzende und später als Minister nach der Bundestagswahl aus Führungsrollen bei den Grünen zurückgezogen. Baerbock ist inzwischen Präsidentin der UN-Generalversammlung.

Über Habeck hatte es kurz vor Ostern Berichte gegeben, er wolle dem Bundestag nur noch bis zur Sommerpause angehören. Eine Tätigkeit als Gastdozent wäre aber vermutlich auch mit Bundestagsmandat möglich, wenn der Job an der Uni sich zum Beispiel auf wenige Vorträge beschränkt. Im Abgeordnetengesetz heißt es: «Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig.» Quelle: dpa






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