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Was sich im April ändert

Kein Aprilscherz: Für Gas und Fernwärme gilt zum Monatswechsel wieder der normale Mehrwertsteuersatz und bei Amazon wird es kürzere Rückgabefristen geben. Was sich sonst noch im April ändert - eine Übersicht:

Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.

Kürzungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant.

Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.

Kürzere Rückgabefristen bei Amazon

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Die Regel greift voll ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Deutschlandticket für Studenten

Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit - etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Eintrittspreise für Venedig

Venedig, eines der Top-Reiseziele der Welt, bittet Tagesbesucher künftig an ausgewählten Terminen zur Kasse. Auftakt ist am 25. April. Das Geld soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen.

Qualifizierungsgeld

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Cannabis-Gesetz soll in Kraft treten

Am 1. April soll Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert werden. Erlaubt werden soll für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Berufsorientierungspraktikum

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Mobilitätszuschuss für Azubis

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen. Quelle: dpa  Bildquelle: SWR


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