
RTT startet am 28. Juni
In Deutschland geht RTT am 28. Juni 2025 an den Start – unterstützt von den Netzanbietern Telekom, Vodafone, O2 und 1&1. Die Installation einer Zusatz-App ist dabei nicht notwendig. Die Funktion kommt als Softwareupdate auf die Geräte und kann dann aktiviert werden.
Voraussetzung für die RTT-Nutzung ist ein vergleichsweise modernes Smartphone mit Android (ab Version 10) oder ein iPhone mit iOS (ab Version 11.2). Einschränkungen kann es darüber hinaus auch bei der Nutzung im Ausland oder beim Roaming geben. Voraussetzung ist, dass die Anbieter RTT unterstützen.
Funktion in Einstellungen aktivieren
Die Funktion können Android- und iOS-Nutzer:innen in den jeweiligen Einstellungen unter Bedienungshilfen aktivieren. Damit RTT genutzt werden kann, müssen beide Gesprächspartner:innen über ein RTT-fähiges Gerät verfügen und – falls im Ausland – einen Netzbetreiber haben, der RTT unterstützt.
Das Besondere: Mit RTT sind die geschriebenen Nachrichten während des Tippens schon für die Gesprächspartner:innen sichtbar. Ein Senden-Button ist nicht notwendig. Die sofortige Übertragung der Texteingaben kann aber auch abgeschaltet werden.
Ebenso benötigt man für RTT kein mobiles Internet, sondern lediglich Netzanbindung. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.
Kommunizieren in Verkehrsmitteln
Als möglichen Anwendungsfall nennt fr.de ein in einem vollen Verkehrsmittel geführtes Telefonat, bei dem man vielleicht nicht möchte, dass die Anwesenden alle Einzelheiten erfahren. Zusätzliche Einschränkungen beim mobilen Internetempfang, etwa in der U-Bahn oder in Zügen, könnten den Wunsch, auf RTT zurückzugreifen, verstärken.
Seine wahre Stärke dürfte die Funktion aber ausspielen, wenn RTT ab 2027 EU-weit zur Pflicht für Notrufe wird. Dann könnten Nutzer:innen im Ernstfall Hilfe holen, ohne ins Handy sprechen zu müssen. Am anderen Ende würden die Sicherheitskräfte die Informationen in Echtzeit und in guter Qualität erhalten.
Die RTT-Funktion vorab einmal zu testen, vielleicht mit Freund:innen oder der Familie, schadet sicher nicht. Im Ernstfall könnte das Ganze dann einen echten Vorteil bringen. Quelle: t3n
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