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Aus Alt mach Neu: Wie es im Bundestag jetzt weitergeht

Bundestag im Schwebezustand: Abgewählte Abgeordnete, die sich schon verabschiedet hatten, kehren noch einmal nach Berlin zurück, Umbauarbeiten am Plenarsaal müssen warten und laufende Vorbereitungen für die Arbeit des neu gewählten Parlaments rücken wieder in den Hintergrund. Obwohl vor elf Tagen ein neuer Bundestag gewählt wurde, soll der alte jetzt voraussichtlich noch einmal Beschlüsse fassen.

Wie das organisiert werden soll, darüber berät an diesem Donnerstag in einer Videoschalte der Ältestenrat des alten Parlaments, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Später schalten sich Vertreter des sogenannten Vorältestenrats des neuen Bundestags zusammen, und könnten den Termin für die erste Sitzung (Konstituierung) des neuen Parlaments festlegen.

Zwei Deutschland-Flaggen wehen vor und auf dem Reichstagsgebäude bei Sonnenuntergang. Auf dem Giebel ist die Inschrift «Dem Deutschen Volke» zu lesen. Foto: Hannes P Albert/dpa

Zwei Deutschland-Flaggen wehen vor und auf dem Reichstagsgebäude bei Sonnenuntergang. Auf dem Giebel ist die Inschrift «Dem Deutschen Volke» zu lesen. Foto: Hannes P Albert/dpa

Was der Ältestenrat beschließt

Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags ist der alte offiziell noch voll arbeitsfähig. Das nutzen Union und SPD. Sie haben mit Blick auf die internationale und die wirtschaftliche Lage in Deutschland bei ihren Sondierungsgesprächen, die auch an diesem Donnerstag weitergehen, gigantische Finanzpakete für Verteidigung und Infrastruktur vereinbart. Entsprechende Grundgesetzänderungen wollen sie noch mit Hilfe des alten Parlaments verabschieden, denn im neuen fehlt wegen des Zugewinns bei AfD und Linken die notwendige Zweidrittelmehrheit dafür.

Im Ältestenrat soll nun festgelegt werden, wann die voraussichtlich zwei dafür nötigen Sitzungen stattfinden. Spekuliert wurde vorab über eine Sondersitzung Ende nächster Woche und eine weitere Anfang der Woche darauf.

Was der Vorältestenrat macht

Der sogenannte Vorältestenrat, bestehend aus der noch amtierenden Bundestagspräsidentin und Vertretern der neu gebildeten Fraktionen, entscheidet über das Datum für die konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments. Der neue Bundestag muss laut Grundgesetz spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Das wäre der 25. März. Der Vorältestenrat berät auch über die künftige Sitzordnung im Plenarsaal. Hier hatte es früher auch schon mal Knatsch gegeben, etwa weil die FDP nicht mehr neben der AfD sitzen wollte.

Streit zeichnet sich bei einigen anderen Fragen des künftigen Parlamentsbetriebs ab, besonders im Zusammenhang mit der AfD, die im neuen Bundestag mit 152 statt bisher 77 Politikern deutlich stärker vertreten ist.

AfD will SPD-Sitzungssaal

Die AfD erhebt als nun zweitgrößte Fraktion Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal unter der Reichstagskuppel, in dem bisher die SPD saß. Diese will den Saal, den sie nach Otto Wels (SPD) benannt hat, der den Nazis die Stirn geboten hatte, aber nicht hergeben. Dass die AfD ihn bekommt, ist nicht ausgemacht.

Es gebe keinen Automatismus, dass die zweitgrößte Fraktion auch den zweitgrößten Saal erhalte, heißt es bei der Bundestagsverwaltung. Denkbar ist demnach auch, dass die AfD einen anderen Saal bekommt, der groß genug ist. Einigen sich die Fraktionen nicht untereinander, wer wo tagt, entscheidet der künftige Ältestenrat mit Mehrheitsbeschluss. Die Mehrheitsverhältnisse im Ältestenrat entsprechen denen des gesamten Bundestags.

AfD wohl weiter ohne Bundestagsvizepräsident

Ein Platz im Bundestagspräsidium sichert Prestige und Einfluss. Neben dem Präsidenten oder der Präsidentin, die traditionell aus der stärksten Fraktion kommen, stellen die anderen Fraktionen je einen Vizepräsidenten. Die AfD ging hier allerdings seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 immer leer aus. Alle ihre Kandidaten fielen durch. Das wird wahrscheinlich im neuen Bundestag nicht anders sein, auch wenn die AfD angesichts ihres Zuwachses auf den Posten besteht. Union und SPD haben schon signalisiert, dass aus ihren Reihen keine Zustimmung kommen wird.

Zwar sieht die Geschäftsordnung des Bundestags vor, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten stellt. Das Grundgesetz schreibt aber auch vor, dass diese gewählt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss 2022 darauf verwiesen und klargestellt, dass der Anspruch einer Fraktion bei der Besetzung des Präsidiums unter dem Vorbehalt der Wahl stehe. Präsident und Vizepräsidenten werden in geheimer Wahl bei der konstituierenden Sitzung des Bundestags gewählt.

Ausschuss-Vorsitze

Der stärksten Oppositionsfraktion steht - so wird es traditionell gehandhabt - der Vorsitz im wichtigen Haushaltsausschuss zu. Das wäre in der neuen Legislaturperiode die AfD. Die anderen Ausschussvorsitze werden nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis die Vorsitze verteilt sind.

Normalerweise sind die Vorsitzenden damit ohne Abstimmung gesetzt. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode blieben der AfD die Posten aber verwehrt, weil in den ihnen zustehenden Ausschüssen Abstimmungen über den Vorsitz beantragt wurden und die AfD-Vertreter dann keine Mehrheit bekamen. Die Posten blieben unbesetzt. Ein Gang der AfD vor das Bundesverfassungsgericht führte nicht zum Erfolg. Der Streit dürfte in die nächste Runde gehen, wenn sich die Vorgänge in den Ausschüssen wiederholen.

Parlamentarisches Kontrollgremium

Die AfD will außerdem wieder im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) vertreten sein. Dieses überwacht die Geheimdienste, bekommt Zugang zu sensiblen Informationen und tagt regelmäßig unter strenger Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum.

Von 2017 bis 2021 war die AfD mit dem früheren Oberstaatsanwalt Roman Reusch dort vertreten, danach nicht mehr, da ihre Kandidaten bei den entsprechenden Wahlen durchfielen. Auch das könnte sich im neuen Bundestag wiederholen. Quelle: dpa








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