- Rechtlicher Ausnahmezustand: CDU‑Abgeordnete in Sachsen-Anhalt sollten eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass sie bei den geheimen Präsidiumswahlen Anfang Oktober nicht für die AfD‑Kandidaten gestimmt haben
- Die Betroffenen: Bei der Wahl wurde Tobias Rausch (AfD) zum bundesweit ersten AfD-Landtagspräsidenten und Hans‑Thomas Tillschneider (AfD) zum Vizepräsidenten gewählt. Beide erhielten mehr Stimmen, als AfD und BSW Sitze haben.
- Urheber-Streit: Fraktionschef Sven Schulze dementiert eine Beteiligung der Spitze: „Das kommt weder von mir noch aus dem Fraktionsvorstand.“ Berichten zufolge brachte ein Abgeordneter das Papier ein, um die Fraktion vom „Überläufer-Verdacht“ reinzuwaschen.
- Der Grund für die Nervosität: Im Dezember 2026 steht die Ministerpräsidentenwahl an, bei der AfD‑Spitzenkandidat Ulrich Siegmund antritt.
Zur Erinnerung, wie es dazu kam. Am 6. Oktober wurde Tobias Rausch im ersten Wahlgang zum Landtagspräsidenten gewählt, mit 48 von 82 Stimmen, vier mehr, als AfD und BSW zusammen haben. Es war der erste AfD-Landtagspräsident in Deutschland. 29 Abgeordnete stimmten gegen ihn, fünf enthielten sich. Auch Hans-Thomas Tillschneider wurde zum Vizepräsidenten gewählt.
Vier Stimmen. Die Rechnung ist schnell gemacht, und sie führt in eine Richtung. SPD, Grüne und Linke hatten angekündigt, geschlossen mit Nein zu stimmen. Das BSW wollte für Rausch stimmen. Bleibt die CDU. Ihr Fraktionsvorstand hatte den 15 Abgeordneten empfohlen, sich zu enthalten. Empfohlen, wohlgemerkt. Wer in einer geheimen Wahl abstimmt, hält sich an Empfehlungen oder eben nicht.
Dann sagte Rausch selbst, bei „Nius" gefragt, ob auch CDU-Abgeordnete ihn gewählt hätten, nur ein Wort: „Ja." Fraktionschef Sven Schulze erklärte, ihm sei kein Abgeordneter bekannt gewesen, der angekündigt habe, Rausch mit Ja zu wählen. Was ein sehr genauer Satz ist. Angekündigt hat es offenbar niemand. Das heißt nicht, dass niemand es getan hat.
Es kam noch unangenehmer. Die „taz" hatte alle CDU-Abgeordneten gefragt, wie sie abgestimmt haben. Acht sollen geantwortet haben, sie hätten sich enthalten. Dazu berichtete die Zeitung, mindestens drei CDU-Abgeordnete hätten über ihr Abstimmungsverhalten nicht die Wahrheit gesagt. Das ist ein Vorwurf, der sich in einer geheimen Wahl schwer belegen lässt, und die Fraktion kann ihn genauso schwer entkräften.
In dieser Lage soll nun das Papier aufgetaucht sein. Nach übereinstimmenden Berichten von dpa, MDR und „Welt" wurde den Abgeordneten keine einfache Erklärung vorgelegt, sondern eine eidesstattliche Versicherung, dass sie nicht für die AfD-Kandidaten gestimmt haben. Eine falsche Versicherung an Eides statt ist strafbar. Wer unterschreibt, legt sich fest, und wer nicht unterschreibt, fällt auf.
Wer hat sich das ausgedacht? Schulze dementiert: Das komme weder von ihm noch aus dem Fraktionsvorstand. Andere Abgeordnete erzählen, das Dokument sei in einer internen Sitzung tatsächlich herumgereicht worden, die Initiative sei aus der Mitte der Fraktion gekommen. Ein Abgeordneter, so die Lesart, wollte die ganze Fraktion vom Verdacht reinwaschen. Es ist ein verständlicher Reflex und ein schlechter Gedanke. Denn ein Papier, das Vertrauen herstellen soll, beweist zunächst nur, dass es keines mehr gibt.
Und es berührt etwas Grundsätzliches. Die geheime Wahl schützt den Abgeordneten vor Druck, auch vor dem Druck der eigenen Fraktion. Wenn die Fraktion jedem Einzelnen abverlangt, das Geheimnis eidesstattlich zu lüften, höhlt sie diesen Schutz aus, selbst wenn sie es aus guten Absichten tut. Ein freies Mandat ist nicht dasselbe wie ein Mandat, das man bei Bedarf beglaubigen muss.
Der eigentliche Termin liegt im Dezember. Dann wählt der Landtag den Ministerpräsidenten, die CDU will ihren Kandidaten durchbringen, die AfD hat Ulrich Siegmund aufgestellt. Auch diese Wahl ist geheim. Die Fraktion erwägt deshalb, in den ersten Wahlgängen geschlossen den Saal zu verlassen, um dem Verdacht von vornherein auszuweichen. Aber der Plan wackelt. Guido Heuer hat angekündigt, im Saal zu bleiben, weil er sein freies Mandat nicht beschneiden lassen will.
Er hat nicht unrecht. Die Fraktion auch nicht. Das macht es schwierig.
Auf der einen Seite steht eine CDU, die um jeden Preis vermeiden will, dass ihre Stimmen eine AfD-Regierungsbildung möglich machen. Auf der anderen ein Abgeordneter, der sagt: Ich lasse mir nicht vorschreiben, wann ich im Saal sitze. Dazwischen liegt eine Partei, die ihren eigenen Leuten nicht mehr glaubt und ihnen deshalb Unterschriften abverlangt. Mit dem Rücken zur Wand sieht Geschlossenheit selten gut aus.
Im Dezember wird sich zeigen, wie viel davon bleibt. Bis dahin hängt über der Fraktion eine Frage, die kein Papier beantworten kann: Wenn niemand weiß, wer es war, und jeder weiß, dass es jemand war, wie lange hält dann eine Fraktion?

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