- Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) entschärft ihre Kürzungspläne für die Ökostromförderung im neuen EEG‑Entwurf.
- Kleine Solardächer sollen ab 2027 doch befristete Übergangszahlungen erhalten, statt kompletter Streichung der Einspeisevergütung.
- Für Windparks und große Freiflächenanlagen wird der geplante Redispatch‑Vorbehalt abgeschwächt: Netzengpässe gelten erst ab >5 % Abregelung, nicht schon ab 3 %.
- Die Ausschreibungsmengen für Windenergie steigen bis 2029 um 12 GW, ein Signal gegen ein Ausbremsen der Energiewende.
- Der Rückzug folgt massivem Widerstand aus SPD‑geführten Ressorts und von Verbänden, die eine Gefährdung der Ausbauziele befürchteten.
Der neue Gesetzentwurf, der am Freitagabend an Länder und Verbände verschickt wurde, sieht anders aus.
Kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt bekommen befristete Übergangszahlungen, bis zu 36 Monate nach Inbetriebnahme, einen Cent unter der bisherigen Vergütung, danach Wechsel in die Direktvermarktung. 2028 gilt das nur noch bis 25 Kilowatt, 2029 nur bis 7, ab 2030 entfällt es vollständig. Das ist immer noch ein Auslaufen der Förderung. Aber es ist ein schrittweises, kein abruptes.
Beim Redispatch-Vorbehalt, dem umstrittensten Punkt des ursprünglichen Entwurfs, ist die Korrektur substanziell. Windparks und große Solaranlagen in Engpass-Regionen sollen keine Entschädigung mehr bekommen, wenn sie wegen Netzüberlastung abgeregelt werden? Das hätte Betreiber für ein Problem bestraft, das sie selbst nicht verursacht haben: den schleppenden Netzausbau. Jetzt gilt: Netzbetreiber dürfen Engpass-Gebiete erst ausweisen, wenn mehr als fünf Prozent der Erzeugung abgeregelt wurde, und die maximale Dauer solcher Einschränkungen sinkt von zehn auf sechs Jahre. Das reduziert das Investitionsrisiko, und war, wie das Ministerium weiß, eine der Bedingungen, die die SPD formuliert hatte.
Parallel dazu erhöht das Ministerium die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land um zwölf Gigawatt bis 2029. Mehr Ausbau, nicht weniger. Das ist das Signal, das der neue Entwurf setzt.
Warum die Kurskorrektur kommt, ist nicht schwer zu lesen. SPD-Finanzminister Lars Klingbeil und Umweltminister Carsten Schneider hatten früh gewarnt. Verbände und Länder haben auf die Gefahr hingewiesen, dass kleine Solardächer und neue Windparks wirtschaftlich unattraktiv werden. Und dann ist da das Ziel: 80 Prozent erneuerbarer Strom bis 2030, bei aktuell 58 Prozent im Jahr 2025. Wer dieses Ziel ernstnimmt, kann nicht gleichzeitig die Förderung an den empfindlichsten Stellen zerstören.
Das Ministerium nennt es keine Niederlage. Es ist auch keine. Es ist eine Korrektur an der Realität, die Erkenntnis, dass Energiepolitik kein Sparpaket ist, das man einfach auf den Sektor anwendet. Wer Solaranlagen auf Dächern wirtschaftlich unattraktiv macht, bekommt weniger Solaranlagen auf Dächern. Das klingt banal, aber es war offenbar erklärungsbedürftig.
Was der neue Entwurf zeigt, ist der Balanceakt, den die Bundesregierung in der Energiepolitik gerade versucht: Kostenkontrolle, Investitionssicherheit, Ausbauziele, Netzstabilität, alle gleichzeitig, mit einem Haushalt, der an anderen Stellen unter Druck steht. Das gelingt nicht durch radikale Einschnitte. Es gelingt durch Justierungen, die den Übergang gestalten, statt ihn abrupt zu beenden.
Ob dieser Entwurf so durch die Koalition geht, ist noch offen. Ob er die Energiewende tatsächlich auf Kurs hält, zeigen die Ausbauzahlen in den nächsten Jahren.
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