- Der Eigenanteil für Pflege im Heim liegt im ersten Jahr bundesweit bei 3.364 € pro Monat: 119 € mehr als im Januar 2026 und 256 € mehr als im Juli 2025.
- Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist im Bundesschnitt auf 2.088 € pro Monat gestiegen, deutlich höher als frühere Werte.
- Unterkunft & Verpflegung kosten aktuell im Schnitt 1.086 € pro Monat.
- Die geplante Reform (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG) will die Entlastungszuschläge zeitlich strecken, von 12 auf 18 Monate pro Stufe. Das bedeutet längere und höhere Belastung für Heimbewohner.
- Die regionalen Unterschiede bleiben groß: Bremen mit 3.761 €, Sachsen‑Anhalt mit 2.891 € als niedrigstem Wert.
Zum Verständnis der Zahl: Das sind nicht die Gesamtkosten eines Heimplatzes. Die liegen im Bundesdurchschnitt bereits über 5.000 Euro pro Monat. Die 3.364 Euro sind das, was nach Abzug der Pflegekassenleistungen und der gestaffelten Entlastungszuschläge übrigbleibt, und zwar im ersten Jahr des Aufenthalts, wenn die Zuschläge noch am niedrigsten sind.
Wer kein Vermögen hat, kein Eigenheim, keine nennenswerten Ersparnisse, und wessen Rente unter dieser Grenze liegt, und das ist bei vielen Menschen so, landet bei der Sozialhilfe. Das ist kein Scheitern des Einzelnen. Das ist die strukturelle Konsequenz eines Systems, das Pflege als Teilleistungsversicherung konzipiert hat, während die Kosten wie eine Vollleistung wachsen.
Wie setzt sich der Eigenanteil zusammen? Der pflegebedingte Eigenanteil liegt bei 2.088 Euro. Unterkunft und Verpflegung kosten im Schnitt 1.086 Euro. Dazu kommen Investitionskosten, die von den Ländern oft nicht vollständig übernommen werden und deshalb direkt bei den Bewohnern landen. Das ergibt die 3.364, und das ist nur der Durchschnitt.
Regional sind die Unterschiede erheblich. In Bremen zahlen Bewohner 3.761 Euro, im Saarland 3.695, in Baden-Württemberg 3.657. Sachsen-Anhalt liegt mit 2.891 Euro am günstigsten. Gleiche Pflegestufe, gleiche Bedürftigkeit, hunderte Euro Unterschied, abhängig davon, wo man zufällig wohnt. Das ist keine Gerechtigkeit, das ist Geographie.
Die Entlastungszuschläge, die seit 2022 gelten, helfen, aber sie helfen begrenzt und zeitversetzt. 15 Prozent im ersten Jahr, 30 im zweiten, 50 im dritten, 75 ab dem vierten Jahr. Das klingt nach substanzieller Unterstützung. Es ist es auch, für jene, die lang genug im Heim bleiben. Aber Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden durch diese Zuschläge gar nicht berührt. Sie reduzieren nur den pflegebedingten Eigenanteil.
Und dann ist da das Pflegeneuordnungsgesetz.
Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, die Stufen der Entlastungszuschläge von zwölf auf achtzehn Monate zu strecken. Die volle Entlastungsstufe von 75 Prozent würde damit später erreicht. Wer bisher nach vier Jahren auf diesen Zuschlag hoffen durfte, wartet künftig länger. Die Pflegekassen werden entlastet. Die Bewohner werden zusätzlich belastet.
Das ist die politische Weichenstellung: Keine Begrenzung der Eigenanteile, keine Strukturreform, die das Verhältnis zwischen Versicherungsleistung und tatsächlichen Kosten verändert. Stattdessen: Die Entlastung kommt, aber später. Die Finanzstabilität der Pflegeversicherung wird auf Zeit gekauft, auf die Zeit der Pflegebedürftigen.
Man kann das verteidigen. Die Pflegeversicherung hat echte Finanzierungsprobleme, demographischer Wandel, mehr Pflegebedürftige, steigende Kosten. Eine Reform ist nötig. Aber eine Reform, die das Problem durch Streckung löst, löst das Problem nicht. Sie schiebt es weiter, auf jene, die es am wenigsten beeinflussen können.
3.364 Euro pro Monat ist eine Zahl. Dahinter stecken Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, eingezahlt haben, vertraut haben, und jetzt feststellen, dass das System, in das sie eingezahlt haben, sie nur teilweise trägt. Der Rest liegt bei ihnen, bei ihren Familien, bei der Sozialhilfe.
Die Frage, ob stationäre Pflege in Deutschland bezahlbar bleibt, wird von der Politik nicht beantwortet.
Sie wird verschoben.
Auf den nächsten Referentenentwurf. Auf die nächste Legislaturperiode. Auf die nächste Runde Zahlen im nächsten Juli.
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