Heute hat am Landgericht Leipzig der brisante Prozess gegen das Duo hinter der ehemaligen illegalen Streaming-Plattform "Movie2k" begonnen. Im Zentrum steht die Frage: Darf der Freistaat Sachsen die rund 2,64 Milliarden Euro behalten, die durch den Verkauf von fast 50.000 Bitcoins eingenommen wurden?
Die Fakten zum Prozess
Die Angeklagten: Zwei Männer (39 und 42 Jahre alt) stehen vor der Wirtschaftsstrafkammer. Sie sollen jahrelang Millionen mit Raubkopien verdient und diese in Bitcoin investiert haben.Die Wendung: Der Hauptbeschuldigte hat die 50.000 Bitcoins zwar schon 2024 freiwillig herausgegeben, aber heute kam heraus: Die ursprünglichen Urheberrechtsverletzungen sind verjährt.
Das Problem für Sachsen: Wenn die Straftaten verjährt sind, wackelt die rechtliche Grundlage für die Einziehung des Geldes. Ohne Verurteilung wegen der Haupttat könnte Sachsen gezwungen sein, die Milliarden zurückzugeben.
Neue Funde: Die Generalstaatsanwaltschaft vermutet, dass der 42-Jährige noch weitere 57.000 Bitcoins (Wert: ca. 3 Mrd. Euro) versteckt hat.
Das steht auf dem Spiel
Es geht nicht nur um die 2,64 Milliarden Euro Verkaufserlös, sondern auch um die Zinsen, die Sachsen am Kapitalmarkt erwirtschaftet hat – das sind mittlerweile über 100 Millionen Euro. Falls der Staat verliert, müsste er das komplette Paket inklusive „Nutzungsersatz“ zurückzahlen.
Fazit zum Milliarden-Krimi
Der Prozess in Leipzig zeigt ein gewaltiges Dilemma unseres Rechtsstaats im digitalen Zeitalter. Während der Freistaat Sachsen bereits mit dem „Bitcoin-Segen“ plant, offenbart der heutige Verhandlungstag die juristischen Fallstricke der Krypto-Welt.
Das Urteil wird zum Präzedenzfall:
Recht vs. Moral: Es ist schwer vermittelbar, dass mutmaßliche Internet-Piraten Milliarden behalten könnten, nur weil die Mühlen der Justiz bei der Verjährung zu langsam waren.
Finanzielle Gefahr: Sollte Sachsen den Prozess verlieren, droht ein Haushaltsloch gigantischen Ausmaßes – inklusive Zinszahlungen, die den Steuerzahler teuer zu stehen kommen.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Kommentar